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	<title>Kommentar &#8211; risControl</title>
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	<description>Der Verein für Versicherung- und Finanzinformation</description>
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	<title>Kommentar &#8211; risControl</title>
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	<item>
		<title>Startschuss für das kommende Geldwäsche-Regime</title>
		<link>https://riscontrol.at/2026/11/05/kommentar/startschuss-fuer-das-kommende-geldwaesche-regime/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Doris Wrumen]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Nov 2026 08:54:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
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					<description><![CDATA[Ab 10. Juli 2027 gelten in der ganzen Europäischen Union neue Regeln zur Geldwäsche-Prävention. Obwohl eine EU-Verordnung sehr viel europaweit vereinheitlicht, hat jeder EU-Mitgliedstaat zahlreiche Details national festzulegen und anzupassen. Mitte Oktober 2026 startete der österreichische Gesetzgeber mit ersten Beschlüssen zu den neuen EU-Standards für Geldwäsche-Prävention. Die Verordnung (EU) 2024/1624 legt – nach einleitenden 175 [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ab 10. Juli 2027 gelten in der ganzen Europäischen Union neue Regeln zur Geldwäsche-Prävention. Obwohl eine EU-Verordnung sehr viel europaweit vereinheitlicht, hat jeder EU-Mitgliedstaat zahlreiche Details national festzulegen und anzupassen. Mitte Oktober 2026 startete der österreichische Gesetzgeber mit ersten Beschlüssen zu den neuen EU-Standards für Geldwäsche-Prävention.</p>
<p>Die Verordnung (EU) 2024/1624 legt – nach einleitenden 175 (!) Erwägungsgründen – zentrale Maßnahmen zur Geldwäsche-Prävention, wie unternehmensweite Risikobewertung und Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden, erstmals EU-weit einheitlich fest. Parallel dazu haben die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie (EU) 2024/1640 bis 10. Juli 2027 national umzusetzen. Österreich macht mit einer Novelle des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes WiEReG sowie einem neuen WiEReG 2027 den Anfang.</p>
<p><strong>Öffentliche Einsicht</strong></p>
<p>Die Novelle des WiEReG, die bereits am 6. November 2026 in Kraft treten soll, regelt insbesondere die Einsicht in das Register bei berechtigtem Interesse. Einfach gesagt war diese öffentliche Einsicht in der Vergangenheit zu sehr eingeschränkt und muss in Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs EuGH geändert werden. Gleichzeitig werden Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) hinsichtlich Transparenz des wirtschaftlichen Eigentums von juristischen Personen umgesetzt.</p>
<p>Zur Einsicht berechtigt sind künftig auch natürliche und juristische Personen, die eine Geschäftsbeziehung planen und vorsorglich verhindern möchten, dass es Verbindungen mit Geldwäsche, damit zusammenhängenden Vortaten oder Terrorismusfinanzierung gibt. Einfalls Einsicht nehmen können Verpflichtete aus anderen EU-Mitgliedstaaten sowie zur Geldwäsche-Prävention verpflichtete Unternehmen und Behörden aus Drittländern.</p>
<p><strong>WiEReG 2027</strong></p>
<p>Pünktlich am 10. Juli 2027 soll ein gänzlich neues WiEReG 2027 in Kraft treten, das durchgehend an die neuen EU-Bestimmungen angepasst ist. Neu ist beispielsweise, dass die Statistik Österreich (als Auftragsverarbeiter für das Finanzministerium als Registerbehörde) einen zumindest wöchentlichen, automatisierten Abgleich mit Sanktionslisten durchzuführen hat. Dabei wird geprüft, ob wirtschaftliche Eigentümer, Funktionsträger, vertretungsbefugte Personen usw. sanktioniert sind, oder nicht.</p>
<p>Künftig ist die Registerbehörde befugt, Nachschau in den Betriebsstätten von Verpflichteten durchzuführen, um zu überprüfen, ob die im Register gespeicherten Daten angemessen, zutreffend und aktuell sind. Dazu kann sie auch die Finanzpolizei beauftragen.</p>
<p><strong>Kosten aufkommensneutral</strong></p>
<p>Die Kosten für den Betrieb des Registers werden weiterhin durch die Nutzungsentgelte gedeckt, die derzeit bei Einzelverrechnung zwischen 4 Euro (einfacher Auszug) und 10 Euro (Compliance-Package) liegen. Die Summe der Nutzungsentgelte darf die unbedingt erforderlichen Kosten für das Gewährleisten der Datenqualität und das Bereitstellen der Angaben nicht überschreiten. Dies muss jährlich geprüft werden.</p>
<p><strong>Neue und alte Verpflichtete</strong></p>
<p>Die kommenden EU-Bestimmungen definieren den Kreis der zur Geldwäsche-Prävention verpflichteten Gewerbetreibenden neu. Im Entwurf des WiEReG 2027 finden sich diese Neudefinitionen erstmals auf nationaler Ebene wieder. Einerseits kommen „Hypotheken- und Verbraucherkreditvermittler“ hinzu (außer sie sind unter Verantwortung von Kreditgebern tätig). Andererseits fallen Vermittler von Lebensversicherungsverträgen, die keine Prämien oder Kundengelder erheben (und das werden in der Praxis wohl die allermeisten sein) aus dem Kreis der Verpflichteten heraus. Ab Juli 2029 sind auch „Fußballvermittler“ und „Profifußballvereine“ zur Geldwäsche-Prävention verpflichtet.</p>
<p>Nachdem ab 10. Juli 2027 eine Bargeldobergrenze im Geschäftsverkehr von 10.000 Euro gilt, fallen (zehntausende) Handelsgewerbetreibende und Versteigerer – weil es keine Barzahlungen ab 10.000 Euro mehr geben wird – aus dem Anwendungsbereich heraus. Einzig Kunsthändler, Händler mit Edelmetallen und Edelsteinen sowie mit hochwertigen Gütern (Uhren, Schmuck, KFZ, Boote, Flugzeuge) bleiben weiterhin verpflichtet.</p>
<p>Ob die Gewerbebehörden bei den weiterhin zur Geldwäsche-Prävention verpflichteten Gewerbetreibenden wie Immobilienmaklern, Kunst-, Gold- und KFZ-Händlern usw. die Prüffrequenz erhöhen, wird sich zeigen.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Bausparen und Wertpapiere: Kombination ist gefragt</title>
		<link>https://riscontrol.at/2026/10/27/kommentar/bausparen-und-wertpapiere-kombination-ist-gefragt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Doris Wrumen]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Oct 2026 15:26:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
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					<description><![CDATA[Wie die Österreicher Bausparen und Wertpapiere nutzen, untersuchte das Marktforschungsinstitut INTEGRAL im Auftrag der s Bausparkasse. Es wurden im heurigen Jahr rund 1.200 Personen zwischen 18 und 75 Jahren online befragt. Die Stichprobe umfasste 1.000 repräsentative Interviews sowie jeweils 100 zusätzliche Interviews mit Kunden der Erste Bank und der Sparkassen. Die Ergebnisse wurden gewichtet. Laut [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wie die Österreicher Bausparen und Wertpapiere nutzen, untersuchte das Marktforschungsinstitut INTEGRAL im Auftrag der s Bausparkasse. Es wurden im heurigen Jahr rund 1.200 Personen zwischen 18 und 75 Jahren online befragt. Die Stichprobe umfasste 1.000 repräsentative Interviews sowie jeweils 100 zusätzliche Interviews mit Kunden der Erste Bank und der Sparkassen. Die Ergebnisse wurden gewichtet.</p>
<p>Laut Studie besitzen 36 Prozent der Befragten Wertpapiere, 44 Prozent verfügen über einen Bausparvertrag. Beides schließt sich nicht aus: Unter den Wertpapierbesitzern haben 46 Prozent (17 % der Grundgesamtheit) auch einen Bausparer. 42 Prozent dieser Gruppe halten ihn für eine ideale Ergänzung zu risikoreicheren Anlagen. Damit ist die Kombination von Sicherheit und Ertragschancen für einen beträchtlichen Teil der Anleger interessant.</p>
<p>Bausparen dient dabei nicht ausschließlich der eigenen Vorsorge. 34 Prozent der Befragten haben einen Vertrag für sich selbst, 21 Prozent einen für andere Personen. Von den Befragten mit Bausparverträgen für andere haben 72 Prozent einen für Kinder und 19 Prozent einen für Enkelkinder abgeschlossen. Von jenen, die bereits für andere einen Bausparvertrag abgeschlossen haben, beabsichtigen 44 Prozent binnen zwölf Monaten einen weiteren Abschluss für andere.</p>
<p>Was spricht aus Sicht der Befragten für Bausparen? Auf die offene Frage nennen 36 Prozent Sicherheit und finanzielle Vorteile, etwa fixe Zinsen oder die staatliche Prämie. 14 Prozent führen regelmäßiges Sparen und Planbarkeit an. Je 12 Prozent verweisen auf Wohnen und Finanzierung beziehungsweise auf allgemeines Sparen und das Ansparen für Kinder oder Enkel.</p>
<p>Auch für die Zukunft gibt es Abschlussabsichten: 19 Prozent aller Befragten sind offen für einen Bausparabschluss innerhalb der nächsten zwölf Monate. Von den Wertpapierbesitzern planen 17 Prozent einen Abschluss. Andreas Kaim, Vorstandsvorsitzender der s Bausparkasse, betont: „Sicherheit und Ertragschancen werden nicht mehr als Gegensatz verstanden, sondern bewusst miteinander kombiniert.“</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Steuerfreies Zukunftsdepot kommt ab Juli 2027</title>
		<link>https://riscontrol.at/2026/10/21/kommentar/steuerfreies-zukunftsdepot-kommt-ab-juli-2027/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Doris Wrumen]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Oct 2026 13:18:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
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					<description><![CDATA[Am Nachmittag des 17. Oktober 2026 hat sich die Bundesregierung auf die Umsetzung des steuerfreien Zukunftsdepots geeinigt. Es soll im Juli 2027 kommen. „Ein Meilenstein für die Vorsorge der nächsten Generation!“, postet Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) auf Instagram zu seinem Prestige-Projekt, das es selbst im ORF Sommergespräch angekündigt hat. 500 Euro Startbonus Jedes ab 1. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Am Nachmittag des 17. Oktober 2026 hat sich die Bundesregierung auf die Umsetzung des steuerfreien Zukunftsdepots geeinigt. Es soll im Juli 2027 kommen. „Ein Meilenstein für die Vorsorge der nächsten Generation!“, postet Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) auf Instagram zu seinem Prestige-Projekt, das es selbst im ORF Sommergespräch angekündigt hat.</p>
<p><strong>500 Euro Startbonus</strong></p>
<p>Jedes ab 1. Januar 2027 geborene Kind erhält einen staatlichen Startbetrag von 500 Euro. Eltern können jährlich bis zu 5.000 Euro am Kapitalmarkt anlegen, auf die Zins- und Kurserträge soll bis zum 18. Lebensjahr keine Kapitalertragsteuer anfallen. Auch gänzlich gebühren- und kostenfrei soll das Zukunftsdepot sein – also eher kein Produkt, das in Genuss fundierter Beratung kommen wird. Ziel ist ein solider finanzieller Grundstock für den Start junger Menschen ins Erwachsenenleben.</p>
<p>Mit Stand Juni 2025 beläuft sich das finanzielle Vermögen der österreichischen Haushalte auf 936,7 Milliarden Euro (Quelle: OeNB). Doch nur ein kleiner Teil davon wird bereits am Kapitalmarkt veranlagt. Fondsanteile besitzen nur 12 Prozent, Aktien lediglich 6 Prozent, Anleihen gar nur 3 Prozent (Krypto-Werte besitzen 4%). Dies soll sich durch das Zukunftsdepot zumindest teilweise ändern.</p>
<p><strong>Gegenfinanzierung offen</strong></p>
<p>Wie die durch die KESt-Befreiung wegfallenden Steuereinnahmen gegenfinanziert werden sollen, ist noch nicht beantwortet. Ebenso nicht, in welche Anlageformen – Fonds, ETFs, Aktien, Anleihen usw. – mit dem Zukunftsdepot investiert werden kann. Und, ob Eltern individuell über die Dynamik des Investments entscheiden können, oder es standardisierte Anlagestrategie geben wird.</p>
<p><strong>Warum nur für Kinder?</strong></p>
<p>Unverständlich ist, warum es das Zukunftsdepot nur für Kinder bis zum 18. Lebensjahr geben wird. Ein ähnliches Vorsorgemodell könnten alle Österreicher als „Pensionsdepot“ zum Sichern des eigenen Lebensstandard im Alter mindestens so gut brauchen wie der Nachwuchs für den Start ins Erwachsenenleben.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Österreich macht sich fit für „AML-NEU“</title>
		<link>https://riscontrol.at/2026/10/19/kommentar/oesterreich-macht-sich-fit-fuer-aml-neu/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Doris Wrumen]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Oct 2026 08:51:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
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					<description><![CDATA[Der österreichische Gesetzgeber macht sich fit die neuen, ab 10. Juli 2027 anzuwendenden EU-Bestimmungen zur Geldwäsche-Prävention. Ab diesem Datum regelt die Verordnung (EU) 2014/1624 erstmals europaweit einheitlich die zentralen Maßnahmen, die Verpflichtete anzuwenden haben, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, wie beispielsweise die unternehmensweite Risikobewertung und die Anwendung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden. Neues im WiEReG [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der österreichische Gesetzgeber macht sich fit die neuen, ab 10. Juli 2027 anzuwendenden EU-Bestimmungen zur Geldwäsche-Prävention. Ab diesem Datum regelt die Verordnung (EU) 2014/1624 erstmals europaweit einheitlich die zentralen Maßnahmen, die Verpflichtete anzuwenden haben, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, wie beispielsweise die unternehmensweite Risikobewertung und die Anwendung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden.</p>
<p><strong>Neues im WiEReG &amp; WiEReG 2027</strong></p>
<p>Parallel zu dieser Verordnung haben die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie (EU) 2024/1640 bis 10. Juli 2027 national umzusetzen. Mitte Oktober 2026 startete der Nationalrat mit ersten Beschlüssen zu den neuen EU-Standards für Geldwäsche-Prävention. Im Fokus steht dabei das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, kurz WiEReG, welches per 6. November 2026 novelliert und ab 10. Juli 2027 gänzlich erneuert wird.  Die Einsicht mit berechtigtem Interesse wird künftig auch für jede natürliche und juristische Person im Vorfeld einer geplanten Transaktion mit einem Rechtsträger (Unternehmen) sowie für ausländische Verpflichtete möglich sein. Weiters werden Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) hinsichtlich Transparenz des wirtschaftlichen Eigentums von juristischen Personen umgesetzt, die sogar über die Mindeststandards der erwähnten EU-Rechtsakte hinausgehen.</p>
<p>Darüber hinaus wird es der Registerbehörde ermöglicht zu überprüfen, ob Rechtsträger, wirtschaftliche Eigentümer usw. gezielten finanzielle Sanktionen unterliegen.</p>
<p><strong>Ordnung muss sein</strong></p>
<p>Wo oftmals im Zuge von Gesetzesnovellen werden auch mit diesem Gesetzespaket einige redaktionelle Korrekturen vorgenommen. Beispielsweise wird eine Strafhöhe von 5 Millionen Euro auf 150.000 Euro reduziert &#8211; ein „Redaktionsversehen“, wie es in den Erläuterungen heißt. Im Finanzmarkt-Geldwäschegesetz werden aus „Strategien, Kontrollen und Verfahren“ künftig „Strategien, Verfahren und Kontrollen“.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Behörde warnt vor abrupter Kurskorrektur</title>
		<link>https://riscontrol.at/2026/10/13/kommentar/behoerde-warnt-vor-abrupter-kurskorrektur/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Doris Wrumen]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Oct 2026 07:39:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA legt in ihrem Risikoüberwachungsbericht 2026 die wichtigsten Risiken und Schwachstellen an den EU-Finanzmärkten dar. Anhaltende geopolitische und wirtschaftliche Schwachstellen werden laut der Behörde durch den starken Optimismus der Anleger überdeckt. Performance trotz Krisen Die Aktienmärkte verzeichneten nach dem Ausbruch des Nahostkonflikts starke Einbrüche, doch die Kurse haben sich seitdem [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA legt in ihrem Risikoüberwachungsbericht 2026 die wichtigsten Risiken und Schwachstellen an den EU-Finanzmärkten dar. Anhaltende geopolitische und wirtschaftliche Schwachstellen werden laut der Behörde durch den starken Optimismus der Anleger überdeckt.</p>
<p><strong>Performance trotz Krisen</strong></p>
<p>Die Aktienmärkte verzeichneten nach dem Ausbruch des Nahostkonflikts starke Einbrüche, doch die Kurse haben sich seitdem wieder auf das Niveau vor dem Konflikt oder darüber erholt. Die hohen Bewertungen erhöhen jedoch das Risiko abrupter Korrekturen. An den Anleihemärkten kommen Bedenken hinsichtlich der Rolle von Anleihen als sicherer Hafen auf.</p>
<p><strong>Einfluss von Neo-Brokern</strong></p>
<p>Digitale Plattformen erleichtern Privatanlegern den Zugang zu den Finanzmärkten, beeinflussen aber auch das Anlegerverhalten. Einerseits bevorzugen viele Anleger passive Produkte für langfristige Anlagen, während dieselben Plattformen auch den kurzfristigen oder spekulativen Handel ermöglichen. Darüber hinaus könnten Social-Media-Inhalte und Gamification-Elemente auf digitalen Plattformen zu uninformierten oder impulsiven Anlageentscheidungen führen.</p>
<p><strong>Risiko plötzlicher Marktkorrekturen</strong></p>
<p>Allgemein seien die Märkte zwar weiterhin widerstandsfähig, überzogene Bewertungen im Technologiesektor und verschärfte geopolitische Spannungen stellen diese Widerstandsfähigkeit jedoch vor eine Bewährungsprobe, meint die ESMA. Dazu gesellen sich die anhaltende Inflation sowie das schwächere Wirtschaftswachstum.</p>
<p>Die starke Performance im Technologie- und KI-Sektoren trägt laut ESMA dazu bei, den Anlegeroptimismus und die Bewertungen an den Finanzmärkten aufrechtzuerhalten. Sollten sich wirtschaftliche Risiken aber materialisieren oder sich die Anlegerstimmung abrupt ändern, erhöhe sich auch das Risiko plötzlicher Marktkorrekturen.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Nachhaltigkeitswerbung unter neuen Regeln</title>
		<link>https://riscontrol.at/2026/10/12/kommentar/nachhaltigkeitswerbung-unter-neuen-regeln/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Doris Wrumen]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Oct 2026 16:29:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
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					<description><![CDATA[Ein papierarmes Büro, digitale Beratung oder ein nachhaltiges Versicherungsprodukt: Auch im Versicherungsvertrieb spielen Umweltargumente eine Rolle. Wer damit wirbt, muss seit 27. September 2026 strengere Regeln beachten. Österreich hat die entsprechenden Vorgaben der EU-Richtlinie EmpCo im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Ziel ist es, Verbraucher besser vor irreführenden Umweltversprechen zu schützen. Das betrifft [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein papierarmes Büro, digitale Beratung oder ein nachhaltiges Versicherungsprodukt: Auch im Versicherungsvertrieb spielen Umweltargumente eine Rolle. Wer damit wirbt, muss seit 27. September 2026 strengere Regeln beachten. Österreich hat die entsprechenden Vorgaben der EU-Richtlinie EmpCo im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Ziel ist es, Verbraucher besser vor irreführenden Umweltversprechen zu schützen. Das betrifft auch Makler und Agenten. Denn die Regeln erfassen nicht nur Aussagen zu Produkten, sondern auch Werbung für die eigene Dienstleistung oder das Unternehmen. Wer auf seiner Website, in Social Media oder in Broschüren Umweltvorteile hervorhebt, sollte daher prüfen, was genau versprochen wird und worauf die Aussage beruht.</p>
<p><strong>Weniger Papier macht noch kein grünes Unternehmen</strong></p>
<p>Begriffe wie „grün“ oder „umweltfreundlich“ lassen viel Raum für Interpretation. Werden sie nicht auf demselben Medium klar und deutlich konkretisiert, braucht es dafür eine anerkannte hervorragende Umweltleistung. Ein einzelner Vorteil darf außerdem nicht als Umweltleistung des gesamten Unternehmens dargestellt werden. Auf ein Vermittlerbüro übertragen heißt das: Wer weniger Papier verwendet, kann diesen Vorteil benennen. Daraus allein lässt sich aber nicht ableiten, dass der gesamte Betrieb „umweltfreundlich“ ist. Auch bei Nachhaltigkeitssiegeln genügt ein selbst gestaltetes grünes Zeichen nicht. Solche Siegel müssen auf einem entsprechenden Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt worden sein. Ebenso sind Aussagen zur Klimaneutralität eines Produkts oder einer Dienstleistung unzulässig, wenn sie auf dem Ausgleich von Emissionen durch CO₂-Kompensation außerhalb der Wertschöpfungskette beruhen. Für Vermittler lohnt sich damit ein Blick auf die bestehenden Werbetexte. Je konkreter beschrieben wird, was tatsächlich umweltfreundlicher ist, desto nachvollziehbarer wird die Aussage auch für die Kunden.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Börsenboom ohne IPO-Boom</title>
		<link>https://riscontrol.at/2026/10/07/kommentar/boersenboom-ohne-ipo-boom/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Doris Wrumen]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Oct 2026 09:07:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
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					<description><![CDATA[Rekordkurse, neue Listings und ein weltweites Emissionsvolumen auf Rekordniveau: Auf den ersten Blick scheint der IPO-Markt zurück zu sein. Doch die Zahlen erzählen eine differenziertere Geschichte. An der Wiener Börse gab es 2026 bislang vier Neuzugänge, zuletzt BIOGENA Good Vibes im direct market plus. Gleichzeitig erreichte der ATX inklusive Dividenden Ende September ein neues Allzeithoch [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Rekordkurse, neue Listings und ein weltweites Emissionsvolumen auf Rekordniveau: Auf den ersten Blick scheint der IPO-Markt zurück zu sein. Doch die Zahlen erzählen eine differenziertere Geschichte. An der Wiener Börse gab es 2026 bislang vier Neuzugänge, zuletzt BIOGENA Good Vibes im direct market plus. Gleichzeitig erreichte der ATX inklusive Dividenden Ende September ein neues Allzeithoch und lag seit Jahresbeginn mehr als 30 % im Plus. Was fehlt, ist dennoch der klassische große Börsengang eines österreichischen Unternehmens im geregelten Markt.</p>
<p>Auch international ist das Comeback weniger breit, als es die Milliardenbeträge vermuten lassen. Im dritten Quartal wagten laut EY 367 Unternehmen den Gang an die Börse, gegenüber 374 im Vorjahresquartal. Das Emissionsvolumen sprang dagegen um 79 Prozent auf 93,3 Milliarden US Dollar. In den ersten neun Monaten ging die Zahl der IPOs sogar von 922 auf 888 zurück, während das platzierte Volumen mit 287,5 Milliarden US Dollar  (+151 % im Jahresvergleich) einen Rekord erreichte. Einige wenige Großtransaktionen prägen damit das Gesamtbild. Besonders deutlich zeigt sich das in den USA: Die Zahl der Börsengänge fiel im dritten Quartal von 65 auf 24, das Volumen stieg dennoch um 122 Prozent auf 35 Milliarden US Dollar.</p>
<p><strong>Kapital sucht Größe und Story</strong></p>
<p>Das ist kein Widerspruch, sondern ein Hinweis auf einen selektiveren Markt. Geld ist vorhanden, konzentriert sich aber auf größere Unternehmen mit Wachstum und überzeugender Equity Story. Besonders gefragt bleiben Technologie, KI-Infrastruktur, Energie und Verteidigung. Für kleinere und mittlere Unternehmen bedeutet das: Ein freundliches Börsenumfeld allein reicht nicht. Entscheidend sind Bewertung, Liquidität, Governance und die Frage, ob sich genügend internationale Investoren mobilisieren lassen.</p>
<p>Das erklärt auch, warum österreichische Wachstumsunternehmen mitunter größere ausländische Börsenplätze wählen. ASTA Energy ging im Jänner in Frankfurt an die Börse, INNIO Jenbacher im Juni an die Nasdaq. Größere Börsen können einen breiteren institutionellen Investorenkreis, mehr Vergleichsunternehmen aus derselben Branche und eine höhere Liquidität bieten. Gerade für Industrie- und Technologiewerte kann das attraktiv sein.</p>
<p>Das bedeutet allerdings nicht, dass Wien zu klein wäre. Mit dem seit Juli als EU-KMU-Wachstumsmarkt registrierten direct market plus versucht die Wiener Börse, die Einstiegshürden für kleinere Emittenten zu senken. BIOGENA zeigt, dass sich auch über diesen Weg privates Kapital mobilisieren lässt.</p>
<p>Der entscheidende Test steht daher noch aus. Rekordkurse und hohe Handelsumsätze schaffen ein günstiges Umfeld, doch ein nachhaltiger IPO-Aufschwung beginnt erst dann, wenn wieder mehr Unternehmen tatsächlich Eigenkapital über die Börse aufnehmen und nicht nur einzelne Großemissionen die Statistik nach oben ziehen. Wien hat dafür derzeit bessere Voraussetzungen als in den vergangenen Jahren. Ob daraus eine belastbare Pipeline wird, hängt jedoch weniger vom ATX-Rekord als von der Börsenreife der Bereitschaft der Eigentümer ab, Kapitalmarkt und Wachstum dauerhaft miteinander zu verbinden.</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Verschärfte Regeln für „grün“ und „nachhaltig“</title>
		<link>https://riscontrol.at/2026/09/21/kommentar/verschaerfte-regeln-fuer-gruen-und-nachhaltig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Doris Wrumen]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Sep 2026 17:18:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
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					<description><![CDATA[Ab 27. September 2026 sind die neuen, von der EU drastisch verschärften Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbrauchern anzuwenden. Allgemeine Umweltaussagen, wie „grün“, „nachhaltig“ und „umweltfreundlich“, sind verboten, wenn ihnen keine anerkannte hervorragende Umweltleistung zugrunde liegt. Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur mehr verwendet werden, wenn sie auf einem unabhängigen Zertifizierungssystem beruhen (wie z.B. das FNG-Siegel) oder [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ab 27. September 2026 sind die neuen, von der EU drastisch verschärften Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbrauchern anzuwenden. Allgemeine Umweltaussagen, wie „grün“, „nachhaltig“ und „umweltfreundlich“, sind verboten, wenn ihnen keine anerkannte hervorragende Umweltleistung zugrunde liegt. Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur mehr verwendet werden, wenn sie auf einem unabhängigen Zertifizierungssystem beruhen (wie z.B. das FNG-Siegel) oder von staatlichen Stellen vergeben werden (wie z.B. das Österreichische Umweltzeichen).</p>
<p><strong>Auch Finanzberater betroffen</strong></p>
<p>Umfasst von den neuen Bestimmungen der Empowering Consumers-Richtlinie EmpCo, die im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb UWG national umgesetzt wurden, sind sämtliche Wirtschaftsbereiche – also auch die Finanzdienstleistung. Ziel ist es, Verbraucher vor unzutreffenden Umweltaussagen, sprich Greenwashing, zu schützen, sodass diese verantwortungs- und umweltbewusste Kaufentscheidungen treffen können.</p>
<p><strong>Fremde und eigene Aussagen prüfen!</strong></p>
<p>Für Finanzberater sind einerseits jene Umweltaussagen relevant, die Produktpartner über ihre Versicherungsprodukte, Investmentfonds, ETFs usw. treffen. Werden solche Aussagen z.B. für Beratungsgespräche oder die eigene Werbung übernommen, sollte vorher geprüft werden, ob die Produktinformationen den neuen Bestimmungen entsprechen.</p>
<p>Die neuen Regeln gelten andererseits auch für eigene, selbst formulierte oder von Dritten übernommene Aussagen, die Finanzberatern an ihre Privatkunden kommunizieren. Betroffen sind alle Arten der Kommunikation wie z.B. Internetseiten und Newsletter, Social Media-Beiträge, gedruckte Broschüren und Präsentationen sowie die Beratungsdokumentation.</p>
<p><strong>Aus für fragwürdiges „grünes“ Marketing</strong></p>
<p>Die EmpCo-Bestimmungen werden zahlreiche, rein aus Marketinggründen erfundene grüne und nachhaltige „Gütesiegel“ vom Markt verschwinden lassen, nicht nur in der Finanzdienstleistung, sondern insbesondere auch bei Lebensmitteln und Textilien. Finanzberatern sollten ihre eigene Kommunikation (Internetseite usw.) nach „grünen“ Aussagen durchforsten und sie an die neuen Regeln anpassen – oder entfernen.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Zinsschritt ohne Schockwirkung</title>
		<link>https://riscontrol.at/2026/09/16/kommentar/zinsschritt-ohne-schockwirkung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Doris Wrumen]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Sep 2026 06:16:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
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					<description><![CDATA[Der große Paukenschlag blieb am 10. September aus. Der 3-Monats-Euribor ist bereits im Vorfeld vom 1. Juli bis 9. September von 2,245 auf 2,626 % gestiegen. Die Europäische Zentralbank erhöhte alle drei Leitzinsen um 25 Basispunkte. Der maßgebliche Einlagensatz steigt damit auf 2,50 %. Der Schritt war an den Märkten weitgehend eingepreist und löste daher [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der große Paukenschlag blieb am 10. September aus. Der 3-Monats-Euribor ist bereits im Vorfeld vom 1. Juli bis 9. September von 2,245 auf 2,626 % gestiegen. Die Europäische Zentralbank erhöhte alle drei Leitzinsen um 25 Basispunkte. Der maßgebliche Einlagensatz steigt damit auf 2,50 %. Der Schritt war an den Märkten weitgehend eingepreist und löste daher kaum nennenswerte Marktreaktionen aus.</p>
<p>Die Begründung der EZB ist dennoch klar: „Die Inflation dürfte für einen längeren Zeitraum deutlich über unserem Zielwert bleiben.“ Im August beschleunigte sich die Teuerung im Euroraum von 2,9 auf vorläufig 3,3 %. Die neuen Projektionen zeigen für 2026 ein BIP-Wachstum von 0,9 %, für 2027 von 1,4 % und für 2028 von 1,5 %. Die Inflation soll 2027 noch 2,5 % und 2028 2,1 % betragen – gegenüber Juni eine Aufwärtsrevision um je 0,2 bzw. 0,1 Prozentpunkte. Eine klassische Lohn-Preis-Spirale ist bislang nicht erkennbar. Die Vergütung je Beschäftigten stieg im zweiten Quartal um 3,3 % nach 3,5 % im ersten. Die längerfristigen Inflationserwartungen liegen weiter bei rund 2 %. Dennoch bleiben die Inflationsrisiken nach oben gerichtet. Neben dem Nahost-Konflikt und höheren Energiepreisen nennt die EZB auch geopolitische Risiken und wetterbedingte Preisimpulse bei Nahrungsmitteln.</p>
<p>Für den weiteren Zinspfad hält sich EZB-Präsidentin Christine Lagarde alle Optionen offen: „Wir legen uns nicht im Voraus auf einen bestimmten Zinspfad fest.“ Die Entscheidungen würden datenabhängig und von Sitzung zu Sitzung getroffen. Damit ist bei der nächsten Sitzung eine Pause möglich, aber mittelfristig rechnen die Marktteilnehmer mit weiteren Leitzinsanhebungen. Ein Indikator dafür: Laut econfoecasting.com steigen die aus den Futurespreisen abgeleiteten zukünftig erwarteten Zinssätze im 3-Monats-Euribor bis September 2027 auf 3,27 %.</p>
<p><strong>Anspannung am langen Zinsende</strong></p>
<p>Für Kreditnehmer bleibt das Umfeld anspruchsvoll. Höhere Leitzinsen wirken mit Verzögerung auf variable Finanzierungen und Neuabschlüsse. Sparer können dagegen bei Termineinlagen mit besseren Konditionen rechnen, wobei sich Leitzinsänderungen erfahrungsgemäß nur teilweise und mit Verzögerung in den Einlagenzinsen niederschlagen.</p>
<p>Spannender ist derzeit das lange Ende der Zinskurve. Dort setzt sich der Renditeanstieg fort. Der 20-Jahres-EUR-Swapsatz ist seit Jahresbeginn von 3,24 auf rund 3,60 % gestiegen. Ein Grund ist der enorme Kapitalbedarf der kommenden Jahre: Staaten müssen zusätzliche Ausgaben für Verteidigung, Infrastruktur, Digitalisierung und Energiewende finanzieren. Gleichzeitig wächst der Finanzierungsbedarf für KI und Rechenzentren. Die EZB verweist darauf, dass große US-Technologiekonzerne zunehmend auch am Euro-Anleihemarkt langfristiges Kapital aufnehmen.</p>
<p>Das spricht dafür, dass langfristige Renditen selbst dann erhöht bleiben könnten, wenn die EZB später wieder senkt. Für Anleiheanleger bleibt das Laufzeitenrisiko hoch. Aktien dürften auf weitere Zinsschritte vor allem dann stärker reagieren, wenn diese nicht bereits eingepreist sind.</p>
<p><strong>Ausblick:</strong> Die September-Anhebung ist kein Startsignal für eine automatische Serie weiterer Zinsschritte. Bleiben Löhne und Inflationserwartungen ruhig, ist eine zwischenzeitliche Pause möglich. Verfestigt sich dagegen die Kerninflation, bleibt eine weitere Erhöhung auf dem Tisch. Mittelfristig gehen die Märkte eher von einer hartnäckigen Inflation und weiteren Leitzinsanhebungen aus.</p>
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		<title>Bundeskanzler rechnet mit 8,8 Prozent</title>
		<link>https://riscontrol.at/2026/09/03/kommentar/bundeskanzler-rechnet-mit-88-prozent/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Doris Wrumen]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Sep 2026 07:32:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
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					<description><![CDATA[Auch wenn wir schon über die Thematik berichtet haben, können wir Ihnen den Kommentar von Andreas Dolezal, Certified Sustainability Management Expert nicht vorenthalten. Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) war am Montagabend zu Gast beim ORF Sommergespräch 2026. Das Themenspektrum war vielfältig. Besonders aufhorchen ließ er mit seinen Gewinnschätzungen, beispielsweise für einen Zukunftsfonds, der aus den Gewinnausschüttungen der staatlichen [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Auch wenn wir schon über die Thematik berichtet haben, können wir Ihnen den Kommentar von Andreas Dolezal, <em>Certified Sustainability Management Expert </em>nicht vorenthalten.</p>
<p>Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) war am Montagabend zu Gast beim ORF Sommergespräch 2026. Das Themenspektrum war vielfältig. Besonders aufhorchen ließ er mit seinen Gewinnschätzungen, beispielsweise für einen Zukunftsfonds, der aus den Gewinnausschüttungen der staatlichen Beteiligungen gespeist werden soll.</p>
<p><strong>8,8 Prozent p.a. Netto-Rendite</strong></p>
<p>Etwa die Hälfte der derzeitigen Gewinnausschüttungen von 700 Mio. Euro soll jährlich in den Zukunftsfonds für den Aufbau eines Pensionsvermögens fließen. „Dann könnte in 30 Jahren ungefähr 100 Milliarden Euro Vermögen vorhanden sein“, rechnet er vor. Um aus 700 Millionen Euro jährlich in 30 Jahren 100 Milliarden Euro zu machen, müssten die Veranlagungen 8,8 Prozent p.a. Netto-Rendite erzielen. Welcher seriöse Finanzberater würde sich trauen, solche Prognosen abzugeben?</p>
<p><strong>Prinzip Hoffnung</strong></p>
<p>Zum Risiko, das Bundeskanzler Stocker bei der Veranlagung in Anspruch nehmen möchte, äußerte er sich nicht. Er verwies lediglich auf Vorbilder wie den dänischen Staatsfonds mit einem Vermögen von derzeit 600 Milliarden Euro, dem es im Langzeitvergleich gelingt, stetig aufzubauen. „Wenn man es langfristig anlegt, wenn man es kontinuierlich und konsequent macht, wird es erfolgreich sein“, gibt er sich überzeugt. Also keine Anlagestrategie, sondern Prinzip Hoffnung.</p>
<p><strong>10,4 Prozent p.a. vor Steuern </strong></p>
<p>Private Kleinanleger müssen bekanntlich hohe Ertragssteuern bezahlen, wie zum Beispiel 27,5 Prozent Wertpapier-KESt. Damit Privatanleger nach dieser Steuer ein vergleichbares Anlageergebnis wie Bundeskanzler Stocker erzielen, müssten sie mit ihrer Veranlagung eine Brutto-Rendite von 10,4 Prozent p.a. erzielen – und zwar durchschnittlich während 30 Jahren Anlagedauer.</p>
<p>Politikwissenschafter Peter Filzmaier begehrte in der anschließenden ZIB2-Analyse zu Recht: „Ich hätte gerne die Telefonnummer vom Geldanlageberater von Christian Stocker.“</p>
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