Angelika Sery Froschauer Bundesspartenobfrau Information & Consulting
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Steuerliche Erleichterung

Bundessparte Information und Consulting

Im Nationalrat wurde die „Arbeitsplatzpauschale“ für Selbstständige beschlossen. Bis zu 1.200 Euro können Selbstständige ab 2022 künftig jährlich als Betriebsausgaben absetzen. Angelika Sery-Froschauer, Bundesspartenobfrau der Bundessparte Information und Consulting (BSIC) in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), zeigt sich erfreut, dass die langjährige Forderung der Wirtschaft nun endlich umgesetzt wird: „Gerade Ein-Personen-Unternehmen und Gründer arbeiten oft von Zuhause aus. Unabhängig davon, ob ein eigenes Arbeitszimmer dafür zur Verfügung steht, können Unternehmen nun die Kosten dafür steuerlich in einfacher Weise geltend machen. Die Arbeitsplatzpauschale spiegelt damit auch steuerrechtlich die moderne Arbeitswelt vieler wissensbasierter Dienstleister wider und leistet einen wichtigen Beitrag zu einem modernen und flexiblen Unternehmertum.“ Die Pauschale berücksichtigt betrieblich bedingte wohnraumbezogene Aufwendungen, wie Miete oder Strom. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar, wie Schreibtisch, Drehstuhl oder Beleuchtung bleiben weiterhin zusätzlich abzugsfähig.

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