Wer bis Ende März eine Continentale PremiumBU abschließt, hat den Vorteil, dass der Versicherungsbeginn auf den 1. Dezember 2021 rückdatiert wird. Dadurch sichert sich der Versicherte ein rechnerisch jüngeres Eintrittsalter. So kann der Kunde über die gesamte Laufzeit bei seinen Prämien sparen. Die Continentale hat zu diesem Angebot auch die Leistungen der PremiumBU umfassend erweitert, die wichtigsten Verbesserungen im Überblick:
Erweiterte Nachversicherungsgarantien: Ohne erneute Gesundheitsprüfung kann der Kunde seinen Versicherungsschutz flexibel anpassen. Das geht im ursprünglich vereinbarten Tarif zu dessen Bedingungen und Rechnungsgrundlagen. Möglich ist dies einmal anlassunabhängig bis zum Alter von 40 Jahren und bei 17 besonderen Ereignissen. Interessant für Berufsstarter: Dazu zählen auch die erfolgreiche Meisterprüfung oder eine Techniker-Weiterbildung.
Verzicht auf Umorganisationsprüfung: Nicht nur bei Akademikern, auch bei Kleinbetrieben verzichtet die Continentale zukünftig auf die Umorganisationsprüfung. Voraussetzung ist, dass der Inhaber schon vor Eintritt der Berufsunfähigkeit vorrangig am Schreibtisch tätig war.
Teilzeitregelung präzisiert: Arbeitet der Versicherte zum Zeitpunkt seiner Erkrankung vorübergehend und anlassbezogen in Teilzeit, wird bei der Leistungsprüfung die zuvor vereinbarte längere Arbeitszeit berücksichtigt.
Flexibler in der Elternzeit: In der Elternzeit pausieren viele Versicherte mit ihren Prämien oder setzen sie herab. Bei der Continentale können Kunden den Schutz innerhalb von 36 Monaten ohne erneute Risikoprüfung wieder aufnehmen oder aufstocken.
Erneuertes Service-Versprechen: Innerhalb von nur 24 Stunden nach Eingang des Leistungsantrages nimmt die Continentale mit dem Versicherten Kontakt auf. Wie gewohnt dauert die Bearbeitung weniger als vier Wochen. Außerdem steht dem Kunden ein fester, persönlicher Ansprechpartner zur Seite.
Pflege-Sofortkapital im Pflege-Paket erhöht: Wird der Versicherte pflegebedürftig, bekommt er jetzt eine Einmalzahlung in Höhe von zwölf Monatsrenten. Das gilt auch bei Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger.
Neue Leistungen im Plus-Paket: Auch bei Arbeitsunfähigkeit erhält der Kunde eine Leistung in Höhe seiner BU-Rente. Das geht jetzt für bis zu 24 Monate. Außerdem greift der Baustein „Krebs Plus“ bei noch mehr Diagnosen als zuvor. Dazu zählen neben Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall jetzt auch Erblindung und Hörverlust. Außerdem leistet „Krebs Plus“ bei Rollstuhlbedarf. Ebenfalls neu: Wird bei Kindern des Versicherten eine dieser Diagnosen gestellt, erhält der Kunde eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu sechs Monatsrenten. Das gilt auch bei einem schweren Unfall.