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Geschäftemacherei ?

risControl

Das Geschäft mit der Angst, ein Anwaltsschreiben in der Morgenpost. Für manche nichts Erschreckendes, manche bekommen sofort das bekannte Magengrummel. Man fühlt sich ertappt, weiß aber eigentlich nicht, warum und um was es sich handelt. Das Schreiben sieht professionell aus, die Thematik ist schon nicht mehr so einfach mit einer Handbewegung vom Tisch zu fegen. Es handelt sich um die Abmahnwelle betreffend der Verwendung von Google Fonts auf der Webseite des betroffenen Unternehmens. Eine uns und wahrscheinlich auch den anderen betroffenen Unternehmen nicht bekannte Dame fühlt sich in Ihren Grundrechten verletzt. Von Fahrlässigkeit und Anspruch auf Unterlassung bis hin zur Aufforderung der Zahlung von Schadenersatz und Kosten des Anwaltes kann man lesen. Die meisten Betroffenen werden Ihre IT-Abteilung, Ihren Anwalt und/oder die Rechtsschutzversicherung beziehungsweise die CyberVersicherung kontaktieren. Da es sich um eine „geringe“ Summe handelt, fällt es bei den meisten Versicherungen unter den Selbstbehalt, also wieder zurück zum Start.

Stimmen die Forderungen des Abmahnanwaltes? Die Datenschutzbehörde hat aufgrund der zahlreichen Anfragen hinsichtlich der Abmahnwelle bereits eine Stellungnahme auf Ihrer Website veröffentlicht. Bekanntmachungen – Datenschutzbehörde (dsb.gv.at). In der Handlungsanleitung ist zu lesen, was die ersten Schritte beinhalten sollen. Von Vollmachtseinholung und Abklärung der IT-Lage inklusiv Verweisung auf Artikel und Absatz in der DSGVO.  Die Wirtschafskammer hat sich auch bereits aufgrund der zahlreichen Anfragen der Sache angenommen und mit dem dieses „Geschäftsfeld“ betreuenden Anwalt Kontakt aufgenommen (der sieht sich, er ist Jurist und von sich überzeugt, vollkommen im Recht) um eine gemeinsame Lösung des Sachverhaltes zu erreichen. Weit gefehlt, denn wer sich im Recht sieht, will Recht bekommen. Oder er will viele tausende Unternehmen dazu bringen sich mit der Zahlung von der „geringen“ Summe aus der Affäre zu ziehen. Nicht negieren soll man das Schreiben, denn sonst könnte der ausgebildete Jurist auf die Idee kommen zu klagen. Will er das überhaupt oder will er nur Angst verbreiten und sich an denen ergötzen, die sich ohne lange nachzudenken der Zahlung hingeben? Die Problematik mit den Google Fonts und der Speicherung und nicht Speicherung bleibt bestehen. Egal ob bezahlt oder nicht, die Website muss überprüft werden.

Auf den Seiten der Wirtschaftskammer der Bundesländer ist folgendes nachzulesen: (als Beispiel Wirtschaftskammer Niederösterreich) Abmahnungen wegen Google Fonts – WKO.at

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