Mag. Birgit Eder @ARAG
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Tarifpräsentation

ARAG SE Direktion für Österreich

Mit Jänner 2023 startete die ARAG SE, Direktion für Österreich mit einem neuen Produkttarif. Sowohl im Privatbereich als auch im Firmenbereich wurden die Prämien neu kalkuliert. Im Privatbereich wird der Erbrechtsbaustein aufgrund des Anstiegs an Schadenfällen teurer. Dafür wird der Privat-Rechtsschutz Komfort – die ARAG Standard-Rechtsschutzvariante – etwas günstiger. Der Privat-Rechtsschutz Premium bleibt weiterhin die Luxusvariante mit erhöhten Sublimits und Zusatzleistungen. Eine Rückverrechnung des Dauerrabattes wird es mit dem neuen Tarif 01/2023 im Privatbereich nicht mehr geben.

Die neuen Produkterweiterungen und Services widmen sich generell aktuellen Themen und rechtlichen Fragen.

So enthält der neue Tarif prämienfrei einen eigenen Online-Reputations-Rechtsschutz für Firmen. Unternehmer können mit diesem gegen Bewertungsplattformen rechtlich vorgehen, wenn dort unwahre Tatsachen behauptet werden. Erweiterungen in Leistungsbereichen gibt es unter anderem im Arbeitsgerichts-Rechtsschutz bei nebenberuflich selbständigen Tätigkeiten, Mobbingfällen und begünstigt behinderten Personen und im Sozialversicherungs-Rechtsschutz in Bezug auf Krankenfürsorgeanstalten. Die Aktion ARAG – Aktiv gegen Gewalt wird auch 2023 verlängert. Produktseitig wurde dazu der Antistalking-Rechtsschutz erweitert. Ebenso gibt es ein neues Sozialprojekt mit dem Verein ChronischKrank bei Long Covid-Fällen. Hier bietet ARAG Unterstützung bei Berufsunfähigkeitsklagen an, auch wenn der Rechtsschutzversicherungsvertrag noch nicht greift.

Der E-Mobility-Rechtsschutz sorgt für Klarheit bezüglich Segways, E-Scootern und ähnlicher Fahrzeuge. Diese sind – soweit die Fahrzeuge nicht zulassungspflichtig sind – bereits im Privat-Rechtsschutzprodukt versichert.

Einen Ausschluss gibt es für bestimmte Fälle in den sogenannten „Dieselgate-Causen“: Sofern das Fahrzeug keiner behördlichen Verkehrsbeschränkung unterliegt, kann zukünftig wegen Abgaswerten oder E-Reichweiten nicht mehr auf Kosten der Versichertengemeinschaft geklagt werden. Sowohl die Erfolgsaussichten als auch die hohen Sachverständigenkosten in einzelnen Verfahren haben diesen Schritt notwendig gemacht. Für Gastronomiebetriebe sind im neuen Betriebs-Rechtsschutz Strafverfahren nach dem Lebensmittelgesetz zukünftig ohne Prämienaufschlag mitversichert. Weiters gibt es Leistungserweiterungen im Fuhrpark sowie Erleichterungen bei den Bestandsmeldungen.

Weitere Neuerungen gibt es im Therapeuten-Rechtsschutz und im Liegenschafts-Rechtsschutz. Der Vermieter-Rechtsschutz inklusive Mietausfall ist zukünftig auch als Stand Alone Variante abschließbar.

Die Präsentation findet am 31.1.2023 im Eventhotel Pyramide (Parkalle 2, 2334 Vösendorf) statt. Anmeldungen bis 20. Jänner 2023 bei manuela.maerz@arag.at. Bei der Präsenzveranstaltung werden 2 IDD Stunden vergeben. Darüber hinaus werden vier Webinar Termine stattfinden, die Anmeldungen sind über die Homepage www.arag.at möglich.

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