In der Zeit vom 17.1.2023 bis zum 27.1. 2023 hat der Bildungs-KickOff der Finanzdienstleister stattgefunden. Es handelt sich dabei um die größte Weiterbildungsveranstaltung der Wirtschaftskammer. Insgesamt haben sich 2.425 Mitglieder zur Veranstaltungsreihe angemeldet. Bei den neuen Webinaren waren im Schnitt 1.916 Teilnehmende pro Veranstaltung anwesend, insgesamt bedeutet das eine Teilnehmerzahl von 17.246. Zwei Drittel aller von der Weiterbildungsverpflichtung betroffenen Unternehmen nahmen das Angebot an und konnten dabei 65.475 Stunden Weiterbildung in Anspruch nehmen.
Die Eröffnung der 7. Veranstaltung übernahm Fachverbandsobmann KommR Hannes Dolzer, der darauf hinwies, dass es organisatorisch möglich gemacht wurde, alle Module des Lehrplanes zu schulen. In seinem Eingangsstatement betonte er auch, dass der Fachverband sich auch in Zukunft nachdrücklich für eine Wahlfreiheit beim Entgelt sowie gegen überbordende Informationsvorschriften einsetzen werde.
Abschließend bedankte er sich bei allen Obleuten und Fachgruppengeschäftsführern, dem Fachverbandsteam und Organisationskomitee, KommR Oliver Lintner sowie allen Vortragenden für deren Engagement und Einsatz. Zum Abschluss des BKO 2023 meldete sich der erste Vizepräsident des Europäischen Parlaments Dr. Othmar KARAS, MBL-HSG mit einer Videobotschaft an das Publikum. Er hob hervor, dass der Einfluss Österreichs gemessen an dessen Größe im Europäischen Parlament signifikant sei. Außerdem werden wichtige Dossiers im Finanzdienstleistungsbereich im Europäischen Parlament behandelt, wie das Geldwäschepackage, der digitale Euro oder Sofortzahlungen. Ein Vorschlag zur Retail Investment Strategy wird im ersten Halbjahr erwartet. Außerdem verwies er auf die Wichtigkeit nationaler Interessensverbände, wie dem Fachverband Finanzdienstleister, dessen Input für die laufende Arbeit wertvoll sei. Das zeigen auch diverse Erfolge in der Vergangenheit, wie das Verhindern eines Provisionsverbot bei Versicherungsvermittlern. Zum Abschluss versprach er, sich auch künftig dafür einzusetzen, dass es zu keinem generellen Provisionsverbot kommt. Lesen Sie mehr im nächsten risControl Print.