Die Merkur Lebensversicherung bietet für neue Verträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung, deren Leistungsdauer mindestens bis zum 60 Geburtstag der versicherten Person vereinbart wurden eine Leistungserweiterung. Wird die versicherte Person vor ihrem 45. Geburtstag aufgrund von bedingungsgemäßer Pflegebedürftigkeit berufsunfähig, und besteht diese Pflegebedürftigkeit bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer ununterbrochen fort, so kommt die vereinbarte Rente lebenslang zur Auszahlung. „Das neue Produkt-Feature ist in den Bedingungen unserer Tarife Plan B (Plus) und BUZ (Plus) fix inkludiert und gilt für alle Neukunden ab 1. Februar 2023. Unsere Kunden haben somit im Fall einer früh eingetretenen Berufsunfähigkeit aufgrund Pflegebedürftigkeit den Vorteil einer lebenslangen BU-Rente. Und das ohne eine zusätzliche Prämie“, erläutert Stephanie Harant, Leiterin Produktmanagement.
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