KommR Christoph Berghammer, MAS Fachverbandsobmann
Der Fachverband der Versicherungsmakler setzt sich in Kooperation mit BiPAR vehement dafür ein, dass es zu keinen wie auch immer gearteten Provisionsverboten kommt. Aus Sicht Österreichischer Entscheidungsträger gibt es keine Forderung nach einer Veränderung des geltenden Vergütungssystems. Nur das momentane geltende Provisionsvergütungsmodell ist das einzige transparente, gendergerechte Vergütungssystem für den unabhängigen Versicherungsvertrieb. Man muss auch noch betonen, nur mit dem geltenden Provisionsvergütungsmodell ist es gewährleistet, dass die Menschen ausreichend bei Ihrer Existenzabsicherung abgesichert sind. Auch aus Sicht der Nachhaltigkeit ist eine Änderung oder ein Verbot abzulehnen, denn ESG Produkte sind Beratungsintensiv und würden sonst nicht verkauft werden. Der Provisionsanteil ist eine transparente kalkulierbare Größe sowohl für Kunden, Versicherer als auch Versicherungsmakler. Wir sind ein sauberer Markt, die Provisionen werden zu 100 Prozent versteuert. Wenn es zu einem Verbot kommen würde, wird ein Weg in die Schattenwirtschaft geöffnet was weder in unserem noch im Sinne des Gesetzgebers sein kann.