Mag. Info Kaufmann COO D.A.S. Rechtsschutzversicherung ©D.A.S.
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Photovoltaikanlagen

D.A.S. Rechtsschutz AG

Hohe Energiepreise und aktuelle Förderungen lassen Photovoltaikanlagen aufleben. Aufgrund langer Lieferfristen, hoher Anschaffungskosten und bürokratischer Hürden von Großanlagen gelten Klein-Photovoltaikanlagen als gute Alternative. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erhält vermehrt Anfragen zu rechtlichen Vorgaben insbesondere bei der geplanten Installation auf Balkonen in Mehrparteienhäusern. Bei Balkonkraftwerken sind keine Genehmigungen, jedoch eine Verständigung des Netzbetreibers notwendig, sowie die Zustimmung des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft. Denn wenn allgemeine Bereiche des Wohnobjekts für die Errichtung beansprucht werden oder das äußere Erscheinungsbild der Wohnanlage beeinträchtigt wird, muss die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft eingeholt werden. Laut Mietrechtsgesetz ist der Vermieter für den Erhalt und die sichere Funktion elektrischer Leitungen verantwortlich. Deshalb hat dieser ein berechtigtes Interesse zu erfahren, wenn zusätzlicher Strom in das Hausstromnetz eingespeist wird. Hinsichtlich Haftung empfiehlt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung, eine fachgerechte Montage durch einen Elektriker vornehmen zu lassen. Entsteht durch das Balkonkraftwerk ein Schaden, ist die Ursache zu ermitteln. Wird ein Dritter geschädigt, haftet man grundsätzlich für dessen Schaden nach den allgemeinen Schadenersatzgrundsätzen. „Ein gewisses Verschulden, zumindest Fahrlässigkeit, ist dafür Voraussetzung. Bei einer falsch angeschlossenen Anlage muss geprüft werden, ob es sich um grobe Fahrlässigkeit handelt. In diesem Fall ist es möglich, dass einzelne Versicherungen, wie etwa die Haushaltsversicherung nicht leisten“, erklärt Ingo Kaufmann, Mitglied des D.A.S. Vorstands.

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