©boyhey - stock.adobe.com
in

Elektronische Kommunikation

Fachverband Versicherungsmakler / Allianz Versicherung

Die Allianz Versicherung hat in den letzten Wochen an einige Versicherungsmakler Schreiben versendet, in denen diese aufgefordert wurden, dem Versicherer die E-Mail-Adresse der Kunden bekanntzugeben, damit zukünftig mit diesen auf elektronischem Weg kommuniziert werden kann. Alternativ sollte der Makler die ausschließliche Zustelladresse für die Kunden sein. Der Fachverband sah darin eine rechtliche Problematik, denn dazu würde vom Kunden eine Spezialvollmacht benötigt. Und es würde auch eine entsprechende Vollmacht des Maklers brauchen, damit dieser als ausschließliche Zustelladresse von rechtsgeschäftlichen Erklärungen des Versicherers an die Kunden sein kann. Das würde gewisse Risiken für den Versicherungsmakler bergen, denn er müsste alle diese Erklärungen zeitnah prüfen und an den Kunden weiterleiten. So könnte der Versicherer z. B. dem Makler auch eine qualifizierte Mahnung wegen Nichtzahlung der Prämie rechtswirksam zustellen, wobei die Frist bereits mit dem Zugang beim Makler zu laufen beginnt.

Nun gibt es nach vielen intensiven Gesprächen des Fachverbandes, vertreten durch Fachverbandsobmann KommR Christoph Berghammer, Fachverbandsobmann-Stv. KommR Rudi Mittendorfer und Arbeitskreisleiter „Recht“ Dr. Klaus Koban, mit Vertretern der Allianz Versicherung eine Einigung betreffend die digitale Kommunikation. Die Zustimmungserklärung zur elektronischen Kommunikation wurde inhaltlich adaptiert, sodass diese nunmehr aus Sicht des Fachverbandes seitens der Makler akzeptiert werden kann. Der Fachverband weist seine Mitglieder jedoch darauf hin, dass die Zustimmung in der alleinigen unternehmerischen Entscheidung des jeweiligen Maklers liegt. In der unterfertigten Zusicherungserklärung der Allianz ist unter anderem festgehalten, dass bei jeder zulässigerweise durch die Allianz über die vom Maklerunternehmen bereitgestellte E-Mail-Adresse geführte Korrespondenz mit dem Kunden der Makler eine Kopie des E-Mails erhalten wird. Der genaue Wortlaut der Zusicherungserklärung ist auf der Website des Fachverbandes ersichtlich.

 

Politisches Hickhack um den Nationalen Energie- und Klimaplan

Gegenseitiges Vertrauen