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Neue Gesellschaftsform

Ab 1.Jänner 2024 gibt es eine neue Gesellschaftsform, die „Flexible Kapitalgesellschaft. (FlexKapG oder FlexCo).

Diese Gesellschaftsform ist als Hybrid zwischen einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und einer AG (Aktiengesellschaft) konzipiert und zielt darauf ab, die Gründung und das Wachstum von Start-Ups zu fördern. Bestehende GmbHs und AGs können in eine FlexCo umgewandelt werden, wodurch diese Unternehmen von den Vorteilen der neuen Gesellschaftsform profitieren können​​​​.

Die wesentlichen Merkmale der Flexiblen Kapitalgesellschaft:

Senkung des Stammkapitals: Das Stammkapital der FlexCo wird von 35.000 Euro auf 10.000 Euro gesenkt, wobei mindestens 5.000 Euro bar einzuzahlen sind. Diese Änderung betrifft auch die GmbH und führt zu einer Senkung der Mindest-Körperschaftssteuer auf 500 Euro pro Jahr​​.

Verschiedene Anteilsgattungen: Im Gegensatz zur bisherigen GmbH-Struktur können in der FlexCo Stückanteile mit einem Nennbetrag eingeführt werden, wobei jeder Anteil (Share) mit mindestens einem Euro Nennbetrag versehen sein muss und mit einer Stimme verbunden ist. Es ist möglich, unterschiedliche Shares zu halten und über diese getrennt zu verfügen​​.

Schriftliche Umlaufbeschlüsse: Die FlexCo ermöglicht es, im Gesellschaftsvertrag vorzusehen, dass schriftliche Umlaufbeschlüsse immer zulässig sind, wodurch einzelne Gesellschafter nicht mehr in der Lage sind, Abstimmungen im Umlaufweg zu blockieren. Beschlüsse können auch in Textform, z. B. per E-Mail, gefasst werden​​.

Unternehmenswert-Anteile: Eine besondere Innovation sind die Unternehmenswert-Anteile, die eine reine Beteiligung am Gewinn und der Substanz der FlexCo darstellen, ohne Einfluss auf die Gesellschaft zu gewähren. Diese Anteile können bis zu 25 Prozent des Stammkapitals der FlexCo ausmachen und auch in normale Geschäftsanteile mit Stimmrecht umgewandelt werden​​​​.

Einfache Übertragung von Anteilen: Die Übertragung von Unternehmenswert-Anteilen und Geschäftsanteilen wird vereinfacht. Für Unternehmenswert-Anteile ist keine Notariatspflicht vorgesehen, und Geschäftsanteile können durch eine anwaltliche Privaturkunde übertragen werden​​.

Weitere Anpassungen: Die FlexCo erlaubt die uneinheitliche Stimmabgabe, ermöglicht die Stückelung von Geschäftsanteilen und den Erwerb eigener Anteile nach dem Vorbild des Aktiengesetzes. Bedingte Kapitalerhöhungen und der Erwerb eigener Anteile sind ebenfalls möglich. Ein Aufsichtsrat ist verpflichtend, wenn bestimmte Unternehmensgrößen erreicht werden​​.

Änderung KraftVerÄG 2023

Österreichische Versicherungswirtschaft