Mit dem 13. Juni 2024 veröffentlichte die Finanzmarktaufsichtsbehörde im Bundesgesetzblatt die nun rechtskräftige Novelle zur „Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO)“. Die neue Regelung sieht vor, dass die bisher vier kennzahlenspezifischen Ausnahmekontingente auf ein einziges institutspezifisches Ausnahmekontingent in der Höhe von 20 Prozent des Neukreditvolumens zusammengefasst werden. Diese Empfehlung wurde in der Sitzung des österreichischen Finanzmarktstabilitätsgremiums FMSG am 12. März 2024 ausgesprochen zur „Erleichterung in der Administration der Ausnahmekontingente“. Ab 1. Juli 2024 ist die neue Regelung auf neu vereinbarte private Wohnimmobilienfinanzierungen anwendbar. „Die nachhaltige Kreditvergabe gemäß den Kriterien der KIM-VO sollte aber der Normalfall bleiben“, betont das FMSG in seiner Empfehlung.
„Ziel der Empfehlungen des FMSG ist es, die systemischen Risiken für die Finanzmarktstabilität bei Fremdkapitalfinanzierungen von Wohnimmobilien zu begrenzen“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller: „Unser laufendes Monitoring zeigt, dass diese Maßnahmen wirken, bei der Kreditvergabe nun tatsächlich die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers und nicht die hypothekarische Besicherung des Kredits im Vordergrund steht.“