Die Finanzmarktaufsicht ist mit der österreichischen Begleitgesetzgebung zur Verordnung der Europäischen Union über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) zur zuständigen Aufsichtsbehörde für Anbieter wie Handelsplattformen oder Verwahrer und Verwalter von Kryptowerten sowie für Emittenten von Kryptowerten bestimmt worden. Dieser Rechtsrahmen und die damit einhergehende Stärkung der Aufsicht schaffen in der EU und in Österreich eine neue umfassende Grundlage für regulierte Geschäfte mit Kryptowerten – digitalen Werten oder Rechten wie den bekannten „digitalen Assets“ Bitcoin oder Ethereum, aber auch anderen sogenannten Token, die auf einer Distributed Ledger oder ähnlichen Technologien basieren. Bislang unterlagen derartige Anbieter allenfalls der Regulierung im Bereich der Geldwäscheprävention.
Im Einzelnen regelt die MiCAR Transparenz- und Offenlegungspflichten für die Emission und den Handel mit Kryptowerten, die Zulassungspflicht und laufende Aufsicht über Kryptowerte-Dienstleister (Crypto Asset Service Provider oder kurz CASP) und Emittenten von Kryptowerten, deren ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, Investoren- und Verbraucherschutzvorschriften sowie Vorschriften zur Bekämpfung von Marktmissbrauch. Die wesentlichen Bestimmungen für künftige Kryptowerte-Dienstleister werden zum 30. Dezember 2024 anwendbar. Als Wegweiser und Orientierungshilfe hat die FMA ein ausführliches Informationsschreiben erarbeitet, das die Erwartungen der Aufsicht klarstellt und Fragen beantwortet. Insgesamt halten laut Österreichischer Nationalbank rund 3 Prozent der Österreicher Kryptowerte in ihrem Portfolio, meist mit einem Gegenwert von wenigen tausend Euro. Der FMA sind derzeit zwölf Dienstleister registriert, die ab Ende Dezember von MiCAR aufsichtsrechtlich erfasst werden. Die Übergangsfrist läuft bis Ende 2025.