Kredite zur Instandsetzung nach Hochwasserschäden fallen nicht in den Anwendungsbereich der KIM-V.
Zahlreiche Haus- und Wohnungseigentümer stehen nach den jüngsten Unwettern in großen Teilen Österreichs vor massiven Hochwasser- und Sturmschäden. Die Bewohnbarkeit der Immobilien wiederherzustellen, wird in den nächsten Monaten zu einem Kraftakt für das ganze Land. Die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) weist vor diesem Hintergrund darauf hin, dass Kredite für die Instandsetzung nach Naturkatastrophen, die ausschließlich der Wiederherstellung der Bewohnbarkeit des eigenen Hauptwohnsitzes dienen, nicht in den Anwendungsbereich der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) fallen, die der Begrenzung systemischer Risiken aus der Immobilienfinanzierung dient. Die in der Verordnung vorgeschriebenen zusätzlichen Vergabekriterien und Meldeerfordernisse sind daher auf diese Finanzierungen nicht anwendbar.