Die Finanzmarktaufsicht (FMA) übernimmt ab dem 1. Januar 2026 neue Zuständigkeiten bei der Überwachung und Durchsetzung internationaler Finanzsanktionen, die bislang der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) oblagen. Grundlage dafür ist das am 20. November 2024 vom Nationalrat beschlossene Sanktionengesetz 2024. Mit der Reform sollen die Kompetenzen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung unter dem Dach der FMA gebündelt werden, um eine effizientere Überwachung und stärkere Durchsetzung von Sanktionen zu gewährleisten.
Bereits im kommenden Jahr wird die FMA eng mit der OeNB zusammenarbeiten, bevor die Zuständigkeiten vollständig übertragen werden. Neben Kredit- und Finanzinstituten sowie Zahlungsdienstleistern umfasst die Aufsicht künftig auch Versicherungen, Wertpapierfirmen und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, um die Einhaltung von Sanktionen umfassend zu sichern. Ergänzend werden Vorschriften zur Transparenz wirtschaftlicher Eigentümer verschärft, um Umgehungskonstruktionen bei Geldwäsche und Sanktionen zu verhindern.
Die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller begrüßen die Reform als „Meilenstein für einen sauberen Finanzplatz Österreich“ und sehen darin einen entscheidenden Schritt zur Umsetzung der Null-Toleranz-Politik gegenüber Missbrauch. Marktteilnehmer, die sich an Regeln halten, profitieren, während Kriminelle und Oligarchen verstärkt aus dem österreichischen Finanzsystem gedrängt werden sollen. Das Gesetz setzt zugleich langjährige Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) und EU-Vorgaben um.