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Ohrfeige für die Datenschutzbehörde

von Andreas Dolezal

Wie NOYB, die spendenfinanzierte NGO, die sich für die Durchsetzung von Datenschutzgesetzen einsetzt, berichtet, hat die österreichische Datenschutzbehörde eine schallende Ohrfeige vom Europäischen Gerichtshof EuGH kassiert.

Im Alltag sind wir fast tagtäglich mit Verletzungen der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO betroffen. Betroffenen Personen steht unter anderem das Recht auf Beschwerde bei der DSB zu. Die Behörde hat – willkürlich, wie NOYB schreibt – die Anzahl an Beschwerden, die Betroffene einbringen dürfen, auf maximal zwei Beschwerden pro Monat festgelegt.

Der EuGH hat jedoch im Urteil C-416/23 klargestellt, dass „Anfragen [an die DSB] nicht allein aufgrund ihrer Zahl während eines bestimmten Zeitraums als ‚exzessiv‘ (…) eingestuft werden können“. So lange die Behörde keine missbräuchlichen Beschwerden nachweist, haben alle Betroffenen das Recht, sich wegen jeder DSGVO-Verletzung an die DSB zu wenden.

Auslöser des Falls ist ein Bescheid der Datenschutzbehörde vom 22. April 2020. Die Datenschutzbehörde lehnte es ab, eine Beschwerde zu behandeln, da sie innerhalb von ca. 20 Monaten 77 ähnliche Beschwerden eines Betroffenen erhielt und dieses Vorgehen als „exzessiv“ einstufte. Außerdem habe der Betroffene die DSB regelmäßig telefonisch kontaktiert, um weitere Sachverhalte zu schildern und zusätzliche Anfragen zu stellen.

Max Schrems, Vorstandsvorsitzender von NOYB: „Zu Spitzenzeiten wurden allein in Wien bis zu 7.000 monatliche Strafen wegen falsch geparkter E-Scooter verhängt. Die Datenschutzbehörde kam 2023 hingegen nur auf 55 Strafen. Jeder Falschparker hat in Österreich mehr zu befürchten als Konzerne, die millionenfach persönliche Daten missbrauchen. In mehr als 98 % aller Fälle vor der DSB gibt es keine Strafen. Unternehmen, die sich an die Gesetze halten, stehen somit blöd da.“

Underwriting Managerin Cargo

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