©Adobe Stock 628964669_AI DREAMS
in

Neue Regeln für Namensgebung

FMA

In der neuen Publikation der Reihe „Reden wir über Aufsicht“ mit dem Titel „ESG-Fondsnamen: What’s in a name?“ informiert die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) die heimischen Fondsgesellschaften über die Umsetzung der europäischen Vorgaben zu Fondsnamen in Bezug auf deren Nachhaltigkeit. Diese Leitlinie, die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsicht (ESMA) eingeführt wurde, dient zur Sicherstellung für Anleger, dass „grün drin ist, wenn grün drauf steht“. Demnach kann man an bei Fonds die die Begriffe „grün/green“, „nachhaltig/sustainable“ oder ESG verwenden sicher sein, dass die Veranlagung den ESG-Kriterien entspricht. In Österreich sind nach Erkenntnissen der FMA mindestens 223 Fonds mit rund 43 Milliarden Euro Fondsvermögen von der Leitlinie der ESMA betroffen.

Die FMA hat die neue Leitlinie in ihre Aufsichtspraxis übernommen, die erstmals europaweit festlegt, dass mindestens 80 Prozent der Investitionen den angegebenen ESG-Kriterien entsprechen müssen. Bisher lag dieser Schwellenwert oft nur bei 50 Prozent. Zudem enthalten die Leitlinien Ausschlusskriterien: Je nach ESG-Fokus des Fondsnamens sind Investitionen in bestimmte Sektoren wie Kohle, Erdöl, Gas, emissionsintensive Stromerzeugung, umstrittene Waffen, Tabak und Unternehmen mit schlechter Unternehmensführung ausgeschlossen.

Warum beschäftigt sich AFPA mit KI?

Vertrieb im Zentrum