Seit 20 Jahren wird es um das Thema „Provisionsverbot“ nicht mehr still. Einmal mehr, einmal weniger, leider wird es aber in den letzten Jahren immer lauter und die Gefahr eines „Provisionsverbotes“ für Versicherungsanlageprodukte steht im Raum. Laut Fachverbandsobmann KommR Christoph Berghammer stellt sich nicht mehr die Frage, ob es dazu kommen wird, sondern wann. „Ein generelles Provisionsverbot wäre das Ende der Beratung und mindestens 20 Prozent der Versicherungsmakler würden ihre Tätigkeit dann wohl einstellen müssen“, erklärte er während einer Pressekonferenz in Wien. Er betont, dass ein solches Verbot nicht nur die Arbeitsplätze der Makler gefährden würde, sondern auch zu einem gravierenden Beratungsnotstand führen könnte.
Im Rahmen der aktuellen Diskussion spielt auch der Begriff der „Unabhängigkeit“ eine zentrale Rolle, insbesondere im Hinblick auf die Rolle der Versicherungsmakler und ihre Vergütung. Der Fachverband fordert daher eine klare rechtliche Regelung, um den Begriff „unabhängig“ in der Versicherungsvermittlung eindeutig zu definieren und Missverständnisse zu vermeiden. Denn eine „unabhängige“ Beratung bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Berater auch tatsächlich vollkommen frei von Partnerbindungen arbeitet – es könnte sich dabei auch um „ungebundene“ Makler handeln, die lediglich nicht exklusiv für einen Anbieter tätig sind, jedoch immer noch in ihrer Auswahl eingeschränkt sind.
Aufgrund der Gegebenheiten wurde eine von Prof.(FH) Dr. Armin Kammel, LL.M. (London) MBA (CLU) Professor für Bankrecht und Finanzmarktregulierung an der Lauder Business School in Wien, durchgeführte Studie, die im Auftrag des Fachverbandes erstellt wurde, vorgestellt. Dabei wurden die möglichen ökonomischen Folgen eines Provisionsverbots detailliert untersucht. Kammel stellt fest, dass es „keine überzeugende Evidenz“ für die Notwendigkeit eines solchen Verbots gibt. „Die Argumentationslinie der Europäischen Kommission für ein Provisionsverbot ist weniger Ausdruck einer objektiv notwendigen Regulierungsmaßnahme, sondern vielmehr als ideologisch motivierte, wettbewerbspolitische Maßnahme einzustufen“, so Kammel. Dies betrifft insbesondere die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten, für die ein partielles Provisionsverbot vorgeschlagen wurde. Die Studie zeigt auf, dass der Rückgang der Versicherungsmaklerzahlen dramatisch wäre, sollten solche Regelungen tatsächlich umgesetzt werden. Laut Berechnungen könnte sich die Zahl der Fachverbandsmitglieder um 50 bis 70 Prozent verringern, was zu einem Arbeitsplatzabbau und einer Reduzierung der industriespezifischen Wertschöpfung von 306 Millionen auf etwa 184 Millionen Euro führen würde. Besonders kleinere Unternehmen in der Branche würden davon betroffen sein.
Auch die Auswirkungen auf den Verbraucherschutz seien erheblich, warnt der Fachverband. Rudolf Mittendorfer, stellvertretender Fachverbandsobmann und Konsumentensprecher, führt aus: „Ein provisionsbedingter Rückgang von Versicherungsvermittelnden führt naturgemäß zu schlechterem Verbraucherschutz. Es ist zu befürchten, dass Konsumentinnen und Konsumenten weiterhin Versicherungsschutz in Anspruch nehmen, jedoch ohne professionelle Beratung im Vorfeld.“ Dies könnte dazu führen, dass Versicherungsprodukte nicht bedarfsgerecht gewählt werden, was langfristig zu höheren Kosten für die Konsumenten führen könnte und zu einer Unterversorgung im Bereich der Vorsorge.
Im Zuge der Studienvorstellung wurde auch auf die Erfahrungen in anderen Ländern hingewiesen. Während in einigen Ländern wie Großbritannien und den skandinavischen Staaten bereits Provisionsverbote oder -beschränkungen existieren, zeigt sich laut Kammel in der Praxis oft, dass solche Maßnahmen nicht die gewünschten positiven Effekte erzielen. „In Ländern wie Großbritannien hat man festgestellt, dass das Provisionsverbot zwar einige Missstände beseitigte, aber auch den gesamten Markt für unabhängige Beratung veränderte – mit negativen Folgen für die Konsumenten“, erklärt Kammel. Wie Rudolf Mittendorfer humorvoll meinte: „Es gibt zwar kein Missseling aber auch keine Beratung mehr“.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein pauschales Provisionsverbot aus Sicht der Branche und der Experten eher problematisch wäre. Die bestehenden Regulierungen, wie das österreichische Maklergesetz, bieten bereits einen klaren rechtlichen Rahmen für die Vermittlung von Versicherungsprodukten. Ein unreflektiertes Verbot könnte das gesamte Geschäftsmodell der Versicherungsmakler gefährden und die Qualität der Beratung für Konsumenten deutlich verschlechtern. KommR Christoph Berghammer zu den Bemühungen des Fachverbandes zum Thema Provisionsverbot: „Wir verlangen eine Gleichstellung in der Gesetzgebung für den Berufsstand der Versicherungsmakler, wie es auch in anderen europäischen Ländern bereits besteht.“ Dabei ist es besonders wichtig, die klare Unterscheidung zwischen „unabhängig“ und „ungebunden“ zu treffen, um sowohl die Qualität der Beratung als auch das Vertrauen der Verbraucher zu sichern.