Lebensversicherungen erfreuen sich in Österreich großer Beliebtheit. In ihrer Konsumerhebung 2019/20 erhob die Statistik Austria, dass in 41 von 100 Haushalten mindestens eine Person über eine Lebensversicherung verfügt. Bei etwa 4,1 Millionen Haushalten entspricht das fast 1,7 Millionen Polizzen. Laut Versicherungsstatistik der Finanzmarktaufsicht summierte sich das Prämienvolumen 2023 auf etwa 5 Milliarden Euro.
Nach einer Änderung des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes FM-GwG Mitte Dezember 2024 sind Begünstigte eines Lebensversicherungsvertrages (im Er- und Ablebensfall) neuerdings ein mögliches Anzeichen für potenziell erhöhtes Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko. Sie werden in Anlage III des FM-GwG in einem Atemzug mit beispielsweise Kunden aus Drittländern mit signifikant stark ausgeprägter Korruption genannt.
Risikofaktor erheben
Alle neuen Kunden, die ein Konto, einen Krypto-Account oder ein Wertpapierdepot eröffnen möchten, werden im Rahmen der Erhebung der Kundendaten jetzt auch gefragt, ob sie Begünstigte einer Lebensversicherung (im Er- und/oder Ablebensfall) sind. Auch bei bestehenden Kunden muss dieser potenzielle Risikofaktor – „zu geeigneter Zeit“ wie das FM-GwG definiert – nachträglich erhoben werden.
Dass umgekehrt Personen, die eine Lebensversicherung abschließen möchten, von der Versicherung gefragt werden, ob sie ein Konto, einen Krypto-Account oder ein Wertpapierdepot haben, ist nicht vorgesehen.
Welches potentielle Risiko?
Welches potentiell erhöhte Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung neuerdings speziell von Begünstigen einer Lebensversicherung ausgehen könnte, müssen Banken, Wertpapierfirmen und Krypto-Dienstleister im Zuge ihrer kundenbezogenen Risikoanalyse herausfinden – denn das FM-GwG, die Nationale und Supranationale Risikoanalyse usw. schweigen sich darüber aus.