Die EU hat es bisher nicht geschafft, die zusätzliche Altersvorsorge – also betriebliche und private Renten – ausreichend zu stärken. Das zeigt ein aktueller Bericht des Europäischen Rechnungshofs. Wichtige Maßnahmen wie die Förderung der betrieblichen Altersvorsorge oder der EU-weiten „Europarente“ (PEPP) haben bisher kaum Wirkung gezeigt.
Angesichts der alternden Bevölkerung will die EU-Kommission nun die Regeln für Betriebsrenten und europäische Rentenfonds überarbeiten. Obwohl die Rentenpolitik Sache der Mitgliedstaaten ist, kann die EU Regeln für den Binnenmarkt und den Verbraucherschutz setzen – besonders bei grenzüberschreitenden Angeboten. Die EU hat dazu bereits allgemeine Vorgaben gemacht, doch die Umsetzung ist bisher wenig erfolgreich.
„In den Volkswirtschaften der EU, die mit demografischen und haushaltspolitischen Herausforderungen konfrontiert sind, dürfte die zusätzliche Altersvorsorge zunehmend an Bedeutung gewinnen“, so Mihails Kozlovs, zuständiges Mitglied des Rechnungshofs. „Leider bleiben sowohl betrieblich geförderte als auch EU-weite private Rentensysteme hinter den Erwartungen zurück, insbesondere was eine Absicherung über Ländergrenzen hinweg betrifft. Es müssen zusätzliche Schritte unternommen werden, um diese Formen der Altersvorsorge zu stärken.“
Laut Bericht verwalten Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung rund 2,8 Billionen Euro für etwa 47 Millionen Menschen. Allerdings sind grenzüberschreitende Angebote selten – meist nur in Ländern, in denen solche Systeme traditionell stark verbreitet sind. Die Prüfer kritisieren auch, dass die EU selbst zusätzliche Regeln eingeführt hat, die grenzüberschreitende Angebote eher erschweren.
Die 2022 eingeführte Europarente sollte eine flexible Altersvorsorge für Menschen bieten, die in der EU umziehen. Doch das Angebot ist unattraktiv – es fehlt an Steueranreizen, und die Gebühren dürfen höchstens ein Prozent betragen. Bisher gibt es nur ein solches Produkt, das kaum genutzt wird.
Ein weiteres Problem: Viele Menschen wissen nicht, wie viel Rente sie aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge erwarten können. Die EU will eigentlich mehr Transparenz schaffen, doch das klappt bisher nicht. Auch bei der Aufsicht über Betriebsrenten gibt es große Unterschiede zwischen den Ländern. Die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA konnte sich bisher nicht durchsetzen – ihre Vorschläge werden in vielen Staaten ignoriert.