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Faszination Drohne

Helvetia Versicherung

Über 70.000 Österreicher besitzen bereits einen Drohnenführerschein, und mehr als die Hälfte findet Drohnen faszinierend. Dennoch zeigt eine aktuelle Studie: Nur jede siebte Person weiß wirklich, wie Drohnen funktionieren und wofür sie eingesetzt werden können¹. Klare Regeln sind jedoch entscheidend – insbesondere bei Flügen über Wohngebiete, im Ausland oder beim Einsatz von Kameras. „Drohnen werden dann akzeptiert, wenn Nutzer gut informiert sind und die Vorschriften einhalten. Wer als Hobbypilot unbedacht fliegt, gefährdet nicht nur andere, sondern riskiert auch empfindliche Strafen“, warnt Andreas Gruber, Vorstand Schaden-Unfall bei Helvetia Österreich.

Die Akzeptanz hängt stark vom Einsatzgebiet ab: 73 Prozent der Befragten begrüßen Rettungseinsätze², während private Freizeitflüge deutlich weniger Zustimmung finden. Besonders positiv werden Drohnen in der Landwirtschaft (66 %) und für medizinische Transporte (65 %) bewertet. Eine europaweite Studie belegt, dass die Akzeptanz umso höher ist, je klarer der gesellschaftliche Nutzen erkennbar ist³ – vor allem bei jungen, technikaffinen Menschen.

Im europäischen Vergleich liegt Österreich mit 4,54 von 7 möglichen Punkten unter dem Durchschnitt³. Vor allem beim privaten Einsatz überwiegen Skepsis und Bedenken, vor allem in Bezug auf Datenschutz und Sicherheit³. Fast ein Viertel der Bevölkerung würde private Drohnennutzung sogar ganz verbieten¹.

Seit 2020 gilt in Österreich: Drohnen ab 250 Gramm oder mit Kamera müssen registriert und haftpflichtversichert sein; außerdem ist ein Drohnenführerschein Pflicht. Wer diese Nachweise nicht vorlegen kann, muss mit hohen Strafen rechnen⁴. Die Haftpflichtversicherung sollte neben Personen- und Sachschäden auch Vermögensschäden abdecken – etwa, wenn unerlaubte Aufnahmen zu rechtlichen Problemen führen. „Schon eine Zivilklage kann teuer und langwierig werden. Wir empfehlen daher eine Mindestversicherungssumme von 1,5 Millionen Euro, da vor allem Personenschäden schnell hohe Kosten verursachen können“, rät Gruber.

Wer seine Drohne ins Ausland mitnimmt, sollte sich unbedingt vorab informieren, denn die Vorschriften unterscheiden sich teils deutlich. Während in Österreich rund um Flughäfen oder Naturschutzgebiete strenge Beschränkungen oder Flugverbote gelten, ist die Nutzung in Ländern wie Ägypten oder Marokko komplett verboten. In Kroatien ist für Foto- und Videoaufnahmen eine Sondergenehmigung erforderlich, in Italien eine Online-Registrierung, und in Griechenland müssen große Mindestabstände zu Flughäfen eingehalten werden – was auf kleinen Inseln praktisch einem Flugverbot gleichkommt⁵.

Quellen:

¹ Kuratorium für Verkehrssicherheit (2019): Drohnen in Österreich – Nutzung, Wissen, Risikowahrnehmung (PDF, Zugriff: Aug. 2025).
² AAI, Karmasin, BMK (2020): Studie GARDA – Gesellschaftliche Akzeptanz ziviler Drohnen-Anwendungen in Österreich (PDF, Zugriff: Aug. 2025).
³ DLR Institut für Flugführung (2024): Akzeptanz und Bedenken bei der Drohnennutzung in Europa (Online, Zugriff: Aug. 2025).
⁴ Air&More: Drohnen fliegen in Österreich – aktuelles Gesetz (Online, Zugriff: Aug. 2025).
⁵ Air&More: Drohnen im Urlaub – Regeln und Flugverbotszonen (Online, Zugriff: Aug. 2025).

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