Aufbauend auf den Erfahrungen der ersten Monate der Implementierung der MiCA-Verordnung (MiCAR) legen die AMF, die FMA und die CONSOB Vorschläge vor, die auf eine effektivere Aufsicht der Kryptomärkte, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Marktteilnehmer sowie einen besseren Anlegerschutz abzielen.
Die MiCAR ist seit dem 30. Dezember 2024 vollumfänglich anwendbar und schafft einen klaren Rahmen für kryptowertbezogene Dienstleistungen. Erste Erfahrungen haben jedoch erhebliche Unterschiede in der Aufsicht durch nationale Behörden offengelegt, die die Notwendigkeit einer Stärkung des Aufsichtsaufbaus verdeutlichen.
Zur Sicherstellung einer kohärenten und wirksamen Anwendung der MiCAR fordern die drei Aufsichtsbehörden gezielte Änderungen, die zugleich Empfehlungen internationaler Gremien wie des FSB und der IOSCO berücksichtigen.
Die Vorschläge konzentrieren sich auf vier Bereiche:
- Direkte Aufsicht durch die ESMA über signifikante Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, um eine einheitliche Regelanwendung sicherzustellen und Aufsichtskosten zu senken.
- Verschärfung der Regeln für Plattformen außerhalb der EU, indem Intermediäre nur über Plattformen Aufträge ausführen dürfen, die der MiCAR oder einer gleichwertigen Regulierung unterliegen.
- Bessere Aufsicht zur Bewältigung von Cyberrisiken, mit verpflichtenden unabhängigen IT-Sicherheitsprüfungen vor Zulassung und in regelmäßigen Abständen.
- Klarstellung zur Überprüfung von Whitepapers sowie mögliche Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Token-Angebote (ausgenommen „Stablecoins“).
Die FMA betont, dass die MiCAR einen guten Rahmen für Finanzinnovationen setzt, der konsequent umgesetzt wird. Gleichzeitig sei eine einheitliche Anwendung in der EU erforderlich, um einen regulatorischen Wettlauf nach unten zu verhindern und große Anbieter europaweit einheitlich zu beaufsichtigen.