Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Neuregelung der Wertsicherungsklauseln angekündigt und folgt damit den jüngsten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs (OGH). Für Dauerschuldverhältnisse – etwa Konto-, Versicherungs- und Leasingverträge – sollen künftig klarere Regeln gelten. Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen und langfristige Vertragsbeziehungen auf eine verlässliche Basis zu stellen.
„Damit folgt die Bundesregierung dem Obersten Gerichtshof mit seinen jüngsten Entscheidungen am Weg zu mehr Rechtssicherheit. Für sogenannte Dauerschuldverhältnisse, etwa Konto-, Versicherungs- und Leasingverträge, werden nun klarere Regeln geschaffen. Das ist im ureigensten Interesse sowohl der Banken und Versicherungen als auch ihrer Kundinnen und Kunden. Der heute (03.10.2025) präsentierte Vorschlag soll Rechtssicherheit für Millionen bestehender Verträge sichern“, sagt Franz Rudorfer, Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Hintergrund
In den vergangenen Jahren hatten mehrere OGH-Entscheidungen zu Preis- und Wertsicherungsklauseln für Unsicherheit gesorgt. Strittig waren insbesondere Transparenzanforderungen, der Zeitpunkt von Anpassungen sowie die beidseitige Wirksamkeit (Erhöhungen und Senkungen). Die nun geplante Neuregelung soll diese Punkte gesetzlich präzisieren und so die Planbarkeit für Anbieter und Kundinnen und Kunden erhöhen.
Im Detail müsse der Vorschlag im Begutachtungsverfahren noch geprüft werden. Rudorfer betont: „Es ist wichtig, diese komplexe Materie noch einer eingehenden Prüfung unterziehen zu können. Unbeschadet dessen ist jedoch die Intention, Rechtssicherheit zu schaffen, besonders positiv zu beurteilen.“
Was es für die Praxis bedeutet
Gelingt eine klare und ausgewogene Ausgestaltung, reduziert das Streitpotenzial und stärkt das Vertrauen in langjährige Verträge. Für die Praxis entscheidend bleiben transparente Klauseln, nachvollziehbare Anpassungsmechanismen und eine Umsetzung, die verbraucherrechtlich belastbar ist. In einem herausfordernden Umfeld könnte die Neuregelung nach Jahren der Unsicherheit wieder Planungssicherheit herstellen.