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AML inside: Geldwäsche-Tagung 2025

von Andreas Dolezal Compliance Experte │ Certified Sustainability Management Expert

Am 23. und 24. Oktober 2025 fand nach einem Jahr Pause in Salzburg die bereits 9. Geldwäsche-Tagung statt. Ein Stelldichein der geldwäsche-affinen und -geplagten Community von Geldwäschemeldestelle (A-FIU), Ministerien, Aufsichtsbehörden, Interessenvertretungen und Geldwäsche-Beauftragten. Zum Auftakt wurde der neue Lagebericht Geldwäsche 2024 des Bundeskriminalamtes vorgestellt. Es folgten eineinhalb Tage Vorträge, Workshops und Gedankenaustausch. Fazit: Geldwäsche-Prävention ist und bleibt ebenso formalistisch wie eingeschränkt effektiv.

Banken führen Meldestatistik 2024 an

Wie schon in den vergangenen Jahren führen die Banken mit 9.704 Verdachtsmeldungen (2023: 6.482) die Statistik mit großem Abstand an. Platz zwei geht mit 1.228 Meldungen (2023: 1.021) an die Krypto-Dienstleister. Das Schlusslicht bilden mit unverändert 6 Verdachtsmeldungen erneut die Gewerbetreibenden. In Summe wurden 2024 mit 11.086 Verdachtsmeldungen aller Verpflichteten (2023: 7.603) so viele Eingänge wie nie zuvor verzeichnet. Für 2025 geht die A-FIU von sogar von etwa 16.000 Verdachtsmeldungen aus. Tendenz weiter steigend.

„Boom“ bei Krypto-Dienstleistern

Den etwa 20-prozentigen Anstieg bei den Krypto-Dienstleistern führt die Geldwäschemeldestelle auf die massiven Kursgewinne diverser Kryptowährungen im Jahr 2024 und das damit einhergehende gestiegene Interesse an Bitcoin & Co. zurück. Erhöhte Nachfrage führte zu mehr Verdachtsfällen. Durch die bevorstehende MiCAR-Umsetzung (Verordnung über Märkte für Kryptowerte) und der Ansiedelung neuer Anbieter am Standort Österreich rechnet die A-FIU in Zukunft mit einem starken Anstieg der Verdachtsmeldungen dieser Gruppe von Verpflichteten.

Ergebnis der FATF-Länderprüfung

Wer sich Informationen zum Ergebnis der FATF-Länderprüfung erhofft hatte, wurde enttäuscht. Sämtliche Beteiligte hielten sich strikt bedeckt. Wenig erfreut zeigte sich die Geldwäschemeldestelle, dass der geheime Vorab-Bericht der FATF augenscheinlich geleakt wurde und einige vertrauliche Inhalte den Weg in die Presse fanden. Besonders gut dürfte Österreich nicht abgeschnitten haben. Involvierte sind jedoch guter Dinge, dass Österreich nicht auf der grauen FATF-Liste landen wird. Mit dem finalen und dann auch öffentlichen Ergebnis ist im Februar 2026 zu rechnen.

Zu formalistisch, zu ineffektiv

Wie die alltägliche Praxis der Geldwäsche-Prävention zeigt, dient nicht jede einzelne gesetzliche Pflicht der Sache. Die Geldwäschemeldestelle hat daher eine Initiative gestartet, um das Meldewesen der Banken zielgerichteter und effektiver zu machen. Verkürzt gesagt, sollen nur noch echte, neue Verdachtsfälle gemeldet werden. Diese Idee wird von Verpflichteten zwar grundsätzlich befürwortet, jedoch stellt sich dabei die Frage der Rechtssicherheit. Denn die gesetzlichen Bestimmungen orientieren sich nun einmal nicht an der wirksamen Praxis, sondern an niederschwelligen Meldepflichten.

Gewerbetreibende im Fokus

Neben Banken und Krypto-Dienstleistern standen Gewerbetreibende im Fokus der Tagung. Erhöhtes Risiko des Missbrauchs zur Geldwäsche wird den Immobilienmaklern zugeordnet. In Deutschland haben jedes Jahr etwa 10.000 Verdachtsmeldungen (von insgesamt fast 300.000) Bezug zu Immobilientransaktionen. Obwohl das in Österreich vermutlich nicht viel anders ist, gibt es keine annähernd vergleichbare Anzahl an Verdachtsmeldungen.

Lebensversicherungen mit hohen Einmalzahlungen eignen sich laut A-FIU gut für die Geldwäsche. Gelingt es, eine Lebensversicherung abzuschließen, ohne dass beim Versicherungsunternehmen oder -vermittler Zweifel an der Herkunft des Geldes aufkommen, erzielen Geldwäscher auch den Vorteil, dass inkriminiertes Geld auf einen Schlag von der Bildfläche verschwindet. Die A-FIU bemängelt, dass es kein zentrales „LV-Register“ inklusive Begünstigen gibt.

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