Univ.-Prof.Dr.Martin Spitzer ©GfVW Sabine Klimpt
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2. Netzwerkfrühstück

Österreichische Gesellschaft für Versicherungsfachwissen

Die Österreichische Gesellschaft für Versicherungsfachwissen lud Mitte November bereits zum zweiten Mal zu ihrem neuen Format des Netzwerkfrühstücks ein. Präsidentin Prof. Elisabeth Stadler eröffnete den Morgen, stellte die Idee des Formats vor – ein konzentrierter Impuls zu Beginn des Tages, gefolgt von Diskussion und einem gemeinsamen Frühstück zum Vernetzen – und freute sich über das große Interesse aus Versicherungswirtschaft und Wissenschaft.

Univ.-Prof. Dr. Martin Spitzer, Professor für Zivil- und Zivilverfahrensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien und ab 2026 Fürstlicher Oberstrichter am Obergericht in Liechtenstein, sprach zum Thema „Das Massengeschäft vor Gericht“ und knüpfte damit unmittelbar an zentrale Fragen des täglichen Geschäfts der Versicherungs- und Finanzbranche an. Im Mittelpunkt standen das „Pingpong“ zwischen EuGH und OGH, die Rolle der kundenfeindlichsten Auslegung im Klauselprozess, das Verhältnis von Verbandsverfahren und Individualprozessen sowie die wachsende Bedeutung von Sammelklagen und qualifizierten Einrichtungen im kollektiven Rechtsschutz.

Anhand prominenter Themen wie Dieselverfahren, Wertsicherungsklauseln und Kreditbearbeitungsgebühren zeigte Spitzer, wie sehr die Kombination aus strenger Klauselkontrolle und weitreichenden, vom EuGH vorgegebenen Rechtsfolgen die Praxis verändert hat. Er machte deutlich, dass sich Entscheidungen zunehmend von klassischen Grundsätzen der Vertragsauslegung und von wirtschaftlichen Realitäten entfernen können – mit erheblichen Folgen für Produktgestaltung, AGB-Gestaltung und Prozessstrategie. Gleichzeitig ortete er erste Anzeichen eines „Gegensteuerns“ beim OGH: Kundenfeindliche Auslegung müsse mit Maß angewendet werden, extreme Auslegungsszenarien dürften nicht mehr das alleinige Leitbild sein. Als wichtiges Korrektiv hob er die Rolle des Individualverfahrens und des „natürlichen Konsenses“ hervor – also des tatsächlich gelebten Parteiwillens, der im Einzelfall zu sachgerechteren Ergebnissen führen könne.

Im Anschluss an den Impulsvortrag nutzten die Teilnehmenden die Gelegenheit, konkrete Fragen aus der Praxis zu stellen – von der Gestaltung von AGB über den Umgang mit Verbandsklagen bis hin zu Strategien in laufenden Serienverfahren. Beim anschließenden Frühstück wurde der Austausch in kleinen Runden fortgesetzt. Das Netzwerkfrühstück zeigte damit erneut, wie wertvoll der direkte, persönliche Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis ist, wenn es darum geht, komplexe Entwicklungen im Massengeschäft vor Gericht einzuordnen und gemeinsam weiterzudenken.

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