Mit 1. Jänner 2026 übernahm die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) die Zuständigkeit für die Überwachung und Durchsetzung von Finanzsanktionen im österreichischen Finanzsektor. Die FMA wurde damit zur zentralen Behörde für die Einhaltung von Finanzsanktionen.
„Österreich ist exponiert – als kleine, offene Volkswirtschaft, wegen der geografischen Lage und seiner Rolle als Tor zu Zentral- und Osteuropa“, erklärte FMA-Vorständin Mariana Kühnel. „Wir können uns in Sachen Integrität des Finanzplatzes keine Blöße erlauben.“ „Finanzielle Integrität ist eine Grundlage für wirtschaftliche Freiheit und Wohlstand“, so FMA-Vorstand Helmut Ettl. „Ein sauberer Finanzplatz ist eine Infrastruktur des Vertrauens, die Bürger, Unternehmen und den Staat vor Missbrauch schützt.“
Seit dem Jahreswechsel sind alle Finanzmarktteilnehmer – Banken, Zahlungsinstitute, Kryptowerte-Dienstleister und Versicherungsunternehmen – vom Anwendungsbereich des Sanktionengesetzes umfasst und fallen in die Aufsichtszuständigkeit der FMA. Sie haben Strategien, Kontrollen und Verfahren zur Minderung des Risikos der Nichteinhaltung und Umgehung von Sanktionen einzurichten; Meldungen betreffend Sanktionen sind nun direkt an die FMA zu richten.
„Dieser integrierte Ansatz macht die FMA zu einem ‚One-Stop-Shop‘ für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und die Durchsetzung von Finanzsanktionen“, so Ettl. Finanzsanktionen wurden vollständig in das bestehende Aufsichtsinstrumentarium der FMA integriert – von Marktzugangsverfahren und Fit-&-Proper-Tests über Vor-Ort-Prüfungen und Analysen bis hin zu Maßnahmenverfahren und Verwaltungsstrafen. Dafür wurden bestehende Systeme und Prozesse angepasst und weiterentwickelt, um eine effiziente und praxisnahe Umsetzung sicherzustellen.
Zusätzlich wurden Freigabeverfahren für eingefrorene Vermögenswerte (derzeit rund 2,5 Mrd. Euro in Österreich) sowie entsprechende Strafverfahren übernommen. Durch die Kombination von AML/CFT- und Sanktionsprüfungen erwartet die FMA Synergien, weniger Doppelmeldungen/-prüfungen und eine umfassendere Risikosicht, etwa bei Konzernstrukturen und grenzüberschreitenden Transaktionen. Für die Unternehmen bedeutet dies eine zentrale Anlaufstelle mit klareren Zuständigkeiten und abgestimmten Prüfzyklen.
Für 2026 plant die FMA rund 30 kombinierte Vor-Ort-Prüfungen sowie 20 Vor-Ort-Einsichtnahmen in den Bereichen AML/CFT und Finanzsanktionen.



