©Adobe Stock 1581400462
in

Behörden geben Finfluencern Tipps für Social Media

von Andreas Dolezal

Anlagetipps von Finfluencern bergen die Gefahr negativer finanzieller Folgen für Follower

Finfluencer (kurz für „Financial Influencer“, deutsch: Finanz-Beeinflusser) überschwemmen Soziale Medien wie Instagram, TikTok und YouTube mit ihren zweifelhaften Finanztipps und bisweilen gefährlichen (Halb-)Wissen. In den schnelllebigen Online-Medien geben sie ihren Followern, oft in einfacher Sprache und unterhaltsamer Art, Ratschläge zu Geld- und Finanzthemen.

Rechtsfreier Raum

Abseits der streng regulierten und intensiv beaufsichtigten Finanzbranche erreichen Finfluencer vielfach, aber nicht nur jüngeres Publikum, das sich gerne Hoffnung auf schnellen Reichtum macht. Ihre Tipps und Anlageideen bergen jedoch Risiken, die erhebliche negative finanzielle Folgen für gutgläubige Follower haben können. „Die Werbung für ein Finanzprodukt oder eine Finanzdienstleistung ist nicht mit der Werbung für Schuhe oder Uhren vergleichbar.“, schreiben zwei Aufsichtsbehörden, die Finfluencern (nicht zum ersten Mal) Tipps für verantwortungsvolle Werbung geben.

Rechtlich verantwortlich

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsicht ESMA und die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin machen Finfluencer darauf aufmerksam, dass sie für ihre geposteten Inhalte verantwortlich sind, auch wenn sie kein Banker, Anlageberater oder Finanzfachmann sind. Sie könnten rechtlich für negative Auswirkungen auf Verbraucher verantwortlich gemacht werden.

Versteckte Provisionen

Finfluencer sollen deutlich und verständlich darauf hinweisen, wenn sie Geld, Geschenke oder Vergünstigungen erhalten, um für etwas zu werben. Und zwar nicht nur in kleiner Schrift oder mit Hashtags (mit Rautezeichen versehene Schlagworte), sondern mit Wörtern wie „Anzeige“, „Bezahlte Partnerschaft“ oder „Gesponsert“. Investieren Finfluencer bereits in das beworbene Produkt, sollen sie dies mitteilen.

Fakten und Risiken

Gepostete Werbung und Anlagetipps sollen wahr, fair, klar und nicht irreführend sein. Finfluencer sollen das Produkt, das sie bewerben, verstehen, insbesondere bei (hoch-)riskanten Produkten wie Differenzkontrakte (CFDs), Forex, Futures oder Krypto-Assets. „Wenn Sie ein Produkt nicht vollständig verstehen, sprechen Sie nicht so darüber, als ob Sie das täten.“, raten die Behörden.

Nicht nur die Chancen eines Finanzprodukts sollen hervorgehoben werden, sondern auch dessen Risiken. „Wenn es zu gut klingt, um wahr zu sein, dann ist es wahrscheinlich nicht wahr.“, ist ein Ratschlag, den sich nicht nur Finfluencer, sondern auch Anleger zu Herzen nehmen sollten.

Anlageberatung erlaubnispflichtig

Anderen Personen zu sagen, in was sie investieren oder was sie vermeiden sollen, kann eine Anlageberatung darstellen. Dafür ist die Zulassung einer nationalen Aufsichtsbehörde erforderlich. In der Regel verfügen Finfluencer nicht über so eine Berechtigung, und dürfen gar keine Empfehlungen oder auch nur Tipps zu konkreten Finanzprodukten abgeben. Der lapidare Hinweis „Dies ist keine Anlageberatung“ schützt nicht vor Haftungsansprüchen.

Rechtlich schwer greifbar

Ob sich Finfluencer, die vielfach von außerhalb Europas agieren, an diese gutgemeinten, aber ihrem Geschäftsmodell wohl nicht immer dienlichen Ratschläge halten, darf bezweifelt werden. Zumal sie auch kaum (haftungs-)rechtlich greifbar sind. Umso mehr können diese Ratschläge aber als Warnhinweise für leichtgläubige Follower wertvoll sein.

Vertrieb im Zentrum

Frauen & Finanzen: Wissen steigt, Selbstvertrauen fehlt