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Naturkatastrophenschäden zentral erfassen

Welche Schäden Naturereignisse in Österreich verursachen und wie wirksam Schutzmaßnahmen sind, soll künftig auf einer einheitlichen Datengrundlage bewertet werden können. Der Wissenschaftsausschuss sprach sich am 30. September mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen für eine Änderung des GeoSphere-Austria-Gesetzes aus. Sie soll den dauerhaften Betrieb einer zentralen nationalen Schadensdatenbank bei GeoSphere Austria rechtlich absichern.

Die Novelle baut auf der bestehenden Schaden- und Ereignisdatenbank CESARE auf. Deren Datenbestände, Schnittstellen und technische Infrastruktur sollen weiterverwendet werden. Eine zusätzliche, parallele Datenbank ist nicht geplant. Ziel ist, bislang verstreute Informationen nach einheitlichen Kriterien zusammenzuführen und österreichweit vergleichbar auszuwerten. Die Ergebnisse sollen unter anderem der Katastrophenvorsorge, Risikobewertung und Forschung dienen.

Erfasst werden sollen neben Art, Intensität und räumlicher Ausdehnung der Naturereignisse auch Schäden an Gebäuden, Infrastruktur sowie land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Hinzu kommen Unterbrechungen der Energie-, Wasser- oder Verkehrsversorgung. Auch Kosten und Wirkungen von Schutz- und Wiederherstellungsmaßnahmen sollen dokumentiert werden. Damit kann die Datenbank eine Grundlage dafür liefern, Präventionsmaßnahmen gezielter zu planen und ihren Nutzen zu überprüfen.

CESARE führt bereits unterschiedliche Informationsquellen zusammen. GeoSphere nannte 2024 unter anderem Daten der Katastrophenfonds, Feuerwehreinsatzdaten und meteorologische Informationen. Die Herausforderung liegt darin, dass Organisationen Ereignisse und Schäden historisch nach unterschiedlichen Kriterien dokumentieren. Erst ihre Zusammenführung ermöglicht ein umfassenderes Schadenbild.

Bundesorgane und bundesgesetzlich eingerichtete Körperschaften öffentlichen Rechts sollen vorhandene Daten unter festgelegten Voraussetzungen bereitstellen müssen. Andere Stellen können sich freiwillig beteiligen. Für Versicherungsunternehmen sieht die Vorlage keine allgemeine Pflicht zur Schadenmeldung vor. Verarbeitet werden dürfen ausschließlich Daten ohne Personenbezug.

 

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