Fachverbandsobmann Mag. Hannes Dolzer
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Hürden bei Wohnbau­krediten

Fachverbande der Finanzdienstleister

Ab 1. August gelten verpflichtend strengere Vorgaben für neu abzuschließende private Wohnbaukredite. Die Laufzeit der Kredite wird ebenso wie die Beleihungs- und Schuldenquote strenger reglementiert.

So darf die Beleihungsquote künftig bei maximal 90 Prozent liegen und die Schuldendienstquote, gemessen am Einkommen der Kreditnehmer, darf ab 1. August höchstens 40 Prozent betragen. Unbegrenzte Kreditlaufzeiten wird es ebenfalls nicht mehr geben, die Laufzeit für einen Wohnbaukredit wird auf maximal 35 Jahre gedeckelt. „Für Häuslbauer, die einen neuen Wohnkredit abschließen wollen, empfiehlt es sich daher dringend, sich von gewerblichen Vermögensberatern beraten zu lassen“, betont Hannes Dolzer, Obmann des Fachverbandes Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Hintergrund für die Änderungen ist die Befürchtung der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), der Immobilienmarkt in Österreich könnte weiter überhitzen und über kurz oder lang ein systemisches Risiko darstellen. Seit 2010 haben sich die österreichischen Immobilienpreise um 199 Prozent erhöht.

Auf den heimischen Immobilienmärkten erreichte die Preissteigerung laut OEeNB im vierten Quartal 2021 mit 12,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr sogar einen neuen Höhepunkt. Hinzu komme eine massive Überbewertung der Immobilien. Dies führte zu einer Kredit-Preis-Spirale. Aufgrund der geplanten Anhebung des Leitzinses werden künftig Kreditzinsen spürbar steigen. Derzeit liegen laut OeNB die durchschnittlichen Zinssätze bei Neuabschlüssen bei rund 1,27 Prozent, bei laufenden Verträgen bei 1,37 Prozent und effektiv im Durchschnitt bei 1,65 Prozent.

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