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Änderung KraftVerÄG 2023

Mit 23. Dezember 2023 kommt es in Umsetzung der EO Richtlinie 2021/2118 zu einigen Änderungen im Bereich des Kraftfahr Versicherungsrechtes, das im Bundesgesetzblatt BGBl.I Nr. 129/2023 festgelegt wurde.

Die Neuregelungen im Kraftfahr-Versicherungsrecht bringen wichtige Änderungen mit sich. Zunächst wird klargestellt, dass Unfälle, die im Rahmen der normalen Nutzung von Fahrzeugen als Transportmittel entstehen – auch auf privaten Grundstücken –, grundsätzlich unter die entsprechende Richtlinie fallen. Eine Ausnahme bildet der Motorsport: In Österreich besteht die Möglichkeit, Unfälle bei Motorsportveranstaltungen von der Kfz-Haftpflicht auszunehmen, sofern eine alternative Versicherung vorliegt. In diesem Kontext wird nun eine Veranstalterhaftpflichtversicherung vorgeschrieben.

Weiterhin wird der Schutz von Verkehrsopfern ausgebaut. Der Fachverband der Versicherungsunternehmen muss nun bei allen Fahrzeugen einspringen, die keiner Versicherungspflicht unterliegen. Dies ist insbesondere relevant, wenn der Versicherungsvertrag ruht, nachdem die Kennzeichentafeln hinterlegt wurden. Allerdings gibt es keine Entschädigungspflicht des Fachverbandes in bestimmten Fällen, etwa wenn das Fahrzeug nicht als Transportmittel genutzt wird, bei Unfällen mit Arbeitsmaschinen auf abgesperrten Fabriksgeländen unter Arbeitskräften oder bei Fahrzeugen, für die eine Gebietskörperschaft haftet.

Darüber hinaus werden spezielle Regelungen eingeführt, um Geschädigte besonders im Falle einer Insolvenz des Kfz-Haftpflichtversicherers zu schützen. Schließlich erfolgt die Anpassung der Mindestversicherungssummen für Personen- und Sachschäden nicht mehr durch eine gesetzliche Regelung, sondern durch eine Verordnung der Bundesministerin für Justiz. Diese Änderungen reflektieren ein fortlaufendes Bestreben, sowohl die Rechte von Verkehrsopfern zu stärken als auch die Verantwortlichkeiten im Bereich des Kraftfahrzeugverkehrs klar zu definieren.

 

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