Wie die Finanzmarktaufsicht in einer Presseaussendung mitteilt, bringt das Jahr 2024 eine Reihe relevanter Änderungen und Neuerungen im Aufsichtsrecht. Darüber hinaus erwartet die FMA im Laufe des Jahres zentrale regulatorische Richtungsentscheidungen und die Finalisierung wesentlicher Regulierungsvorhaben auf EU-Ebene, unter andere im Bereich nachhaltige Finanzierungen.
CSRD & ESRS
Basierend auf den European Sustainability Reporting Standards ESRS müssen Unternehmen, die bereits heute verpflichtet sind auf Grundlage des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz NaDiVeG nichtfinanziell zu berichten (Banken, Versicherungen und börsennotierte Unternehmen), erstmal für das Geschäftsjahr 2024 zu Environment, Social und Governance (ESG) berichten. Dazu müssen die Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive CSRD bis Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden.
Taxonomie
Unabhängig davon müssen Nicht-Finanzunternehmen nach Vorliegen der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486, welche die technischen Bewertungskriterien für die EU-Umweltziele 3 bis 6 enthält, bereits ab 1. Januar 2024 erstmalig umfassend über alle 6 Umweltziele der EU-Taxonomie-Verordnung berichten.
European Green Bond Standard
Ende 2024 tritt der European Green Bond Standard in Kraft, der das Begeben europäischer grüner Anleihen regelt. Bei freiwilliger Einhaltung der strengen Vorschriften des Standards ist zukünftig die Bezeichnung European Green Bond oder Europäische grüne Anleihe möglich. Der European Green Bond Standard gilt laut FMA als Goldstandard am Markt und verspricht Anlegern umfangreiche Einsicht bei der Verwendung des investierten Geldes. Im Gegensatz zum bisherigen System der Selbstkontrolle erfolgt die Sicherstellung der Bestimmungen des Standards nun erstmals durch die FMA und ESMA (europäische Markt- und Wertpapieraufsichtsbehörde). Dies soll einen weiteren wesentlichen Schritt zum Verhindern von Greenwashing innerhalb der EU darstellen.