Neben den bisherigen vier verpflichtenden Assistenzsystemen (ABS, ESP, Bremsassistent, Gurtwarner) sind mit dem 7. Juli 2024 laut EU-Typengenehmigungsverordnung in Fahrzeugen neun weitere hinzugekommen: Notbremsassistent, Notfall-Spurhalteassistent, intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Notbremslicht, Rückfahrassistent, Müdigkeitswarner, Vorrichtung zum Einbau von „Alkolocks“, Schutz des Fahrzeugs gegen Cyber-Angriffe und ereignisbezogene Datenaufzeichnung.
Jedoch zeigt ein Test des ÖAMTC, dass einige der Systeme noch nicht ganz ausgereift sind: „Es gibt unpassende Lenkeingriffe durch Spurhalteassistenten, Verkehrszeichen werden falsch oder gar nicht erkannt. Dazu kommen Systeme, die den Fahrer ständig ermahnen, den Blick auf die Straße zu richten und dadurch stressen“, fasst ÖAMTC-Techniker David Nosé zusammen. Man kann die Systeme zwar teils abschalten, jedoch sollte dies natürlich nicht die Lösung sein.
Obwohl es noch einiges an Ausreifung bedarf, sind die Fahrassistenzsysteme ein wichtiger Faktor in der Verkehrssicherheit. So gab es im Jahr 2023 in Österreich 22.970 Pkw-Unfälle mit Personenschaden, mehr als 80 Prozent davon wurden von einem beteiligten Lenker verursacht. Je nach Unfallkonstellation können Fahrassistenzsysteme einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Unfälle gänzlich zu verhindern oder zumindest die Unfallschwere zu mindern, weiß der ÖAMTC-Experte. Ein Drittel der Unfälle passiert schlichtweg durch Unachtsamkeit des Lenkers, hierbei kann ein Notfall-Spurhalteassistent beispielsweise viele Unfälle komplett verhindern. Der Notbremsassistent kann vor allem schwere Unfälle mit Fußgängern und Radfahrern reduzieren.
Seit 2009 sind Fahrassistenzsysteme fester Bestandteil bei der Beurteilung der Fahrzeugsicherheit und fließen somit auch in die Bewertungen der Euro NCAP-Tests mit ein.
Einer der wichtigsten Aspekte zur Verbesserung der Assistenzsysteme ist, dass die Fahrer nicht überfordert, gestört oder irritiert sind mit den eingreifenden, verpflichtenden Systemen. Hierbei liegt es vor allem an den Herstellern, dass sie die verschiedenen Systeme gründlich testen, und der Gesetzgeber muss die Anforderungen an den aktuellen Stand der Technik anpassen.