Foto v.l.n.r.: Vorstandsdirektor Kurt Tschemernjak, MSc (Kärntner Landesversicherung), Generaldirektor Mag. Klaus Scheitegel (Grazer Wechselseitige Versicherung), Generaldirektor Mag. Stefan Jauk (Niederösterreichische Versicherung), Generaldirektor Mag. Othmar Nagl (Oberösterreichische Versicherung), Vorstandsdirektor KommR Robert Sturn (Vorarlberger Landes-Versicherung), Vorstandsvorsitzender Mag. Franz Mair (Tiroler Versicherung) © Vorarlberger Landes-Versicherung
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Vorständetagung

Österreichische Länderversicherer

Vom 24. bis 26. Juli tauschten sich die Vorstände der sechs Länderversicherer im neu erbauten Verwaltungsgebäude der Vorarlberger Landesversicherung in Bregenz unter anderem über die Herausforderungen durch die Zunahme von Naturereignissen und deren Folgen für die Versicherung aus.

Unübersehbar steht stellvertretend für die großen Schäden, welche in jüngster Vergangenheit durch Starkregen verursacht wurden, der Hangrutsch in Hörbranz. Mittlerweile mussten Gebäude aus Sicherheitsgründen abgetragen werden oder dürfen durch deren Bewohner nicht mehr betreten werden. Trotz massiver Bemühungen bleibt der Hang in Bewegung und zeigt deutlich, welche Auswirkungen die Zunahmen solcher Wetterereignisse für die Bevölkerung in unserem Land haben kann. Das enorme Schadenpotential erreicht mittlerweile jährlich hohe Millionensummen und bringt die Optionen, wie bspw. der Katastrophenfond, an ihre Grenzen. Derzeit sind die Möglichkeiten, durch Versicherung solche Schäden zu decken, limitiert und oft stehen Hausbesitzer vor großen Herausforderungen. Einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit leisten Projekte wie die Sicherung von Hängen oder die Renaturierung von Flüssen, bspw. das Großprojekt RHESI (Hochwasserschutz fürs Rheintal). Neben den technischen Maßnahmen ist es wichtig, dass Flächen, welche Gefahr laufen können zu überfluten, freigehalten werden und sich Bewohner gefährdeter Regionen über mögliche Gefahren durch derartige Ereignisse bewusst sind.

Seitens der VÖL wird mit Nachdruck auf die Notwendigkeit einer Versicherbarkeit von Naturgefahren hingewiesen. Es müssen die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass im Rahmen der Feuerversicherung die Naturgefahrendeckung miteingeschlossen wird. Im Sinne einer nationalen Solidarität wäre dadurch die Möglichkeit geschaffen, einen flächen- deckenden Versicherungsschutz anbieten zu können.

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Neue Schlüsselpositionen