Im Zuge des grünen Bürokratieabbaus drängen Interessenvertretungen auf europäischer Ebene darauf, die geplante Richtlinie über Umweltaussagen, die Green Claims Directive GCD, nicht weiter zu verfolgen. Der Richtlinienentwurf zielt darauf ab, Umweltaussagen in jeder Art der Kommunikation – Werbung, Internetseite, aber auch mündlich usw. – EU-weit verlässlich, vergleichbar und überprüfbar zu machen, um Verbraucher vor Greenwashing zu schützen.
Die GCD sieht vor, dass Unternehmen freiwillige Aussagen über Umwelteigenschaften ihrer Produkte nachweisen müssen. Leichtfertig getätigten Aussagen, die nicht faktisch belegt werden können, wie „klima-/CO2-neutral“ und „naturfreundlich“ drohen das Aus oder schmerzhafte Sanktionen. Vorgesehen ist eine Vorab-Prüfung expliziter Umweltaussagen, bevor diese kommuniziert bzw. verwendet werden dürfen. Ob es eine Ausnahmeregelung für kleinste Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigen und einem Jahresumsatz von maximal 2 Mio. Euro geben wird, ist offen.
Die Hoffnung, dass die GCD nicht weiterverfolgt wird, lebt. Aber Achtung: Bereits in Kraft ist die neue EU-Verbraucherschutz-Richtlinie. Diese verbietet allgemeine Umweltaussagen (wie „ökologisch“, „umweltfreundlich“, „energieeffizient“), wenn ihnen keine anerkannte hervorragende Umweltleistung zugrunde liegt. Zum Beispiel wäre die Aussage „klimafreundliche Verpackung“ zu allgemein und damit zukünftig verboten, während die Aussage „100 % der für die Herstellung dieser Verpackung verwendeten Energie stammen aus erneuerbaren Quellen“ spezifisch genug und erlaubt wäre. Auch schriftliche oder mündliche Aussagen in Kombination mit Farben oder Bildern könnten eine verbotene, allgemeine Umweltaussage darstellen.
Die neuen Bestimmungen müssen bis 27. März 2026 national umgesetzt werden, und sind ab 27. September 2026 anzuwenden.