Die EU-Offenlegungsverordnung SFDR definiert bekanntlich in Artikel 8 („hellgrün“) und Artikel 9 („dunkelgrün“) nachhaltige Finanzprodukte. Weder sind diese Definitionen besonders gelungen noch tragen solcherart gestaltete Anlageprodukte nennenswert zum Erreichen der europäischen Klimaziele bei. Daher befindet sich die SFDR seit geraumer Zeit in Überarbeitung. Aus diesem Anlass hat die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin eine repräsentative Online-Umfrage unter 1.528 deutschen Verbrauchern durchführen lassen.
Produktkategorien für grüne Profis
Die BaFin legt ihrer Umfrage nicht die zwei derzeit vorhandenen Produktkategorien (Artikel 8/9) zugrunde, sondern vier neue: Nachhaltiges Finanzprodukt, Transformationsprodukt, Ausschlussprodukt und Mischprodukt (eine Mischung der ersten drei). Was bisher nur wirklich informierten Anlegern gelungen ist, nämlich die feinen Unterschiede tatsächlich zu verstehen, wird dadurch kaum einfacher. Bestes Indiz dafür: Die BaFin gesteht in den Ergebnissen der Umfrage selbst ein, dass es bei der Beantwortung der Fragen zu Missverständnissen gekommen sein muss.
65 Prozent aller Befragten (1.000 Personen) interessieren sich ein bisschen bis sehr stark für nachhaltige Finanzprodukte, 29 Prozent haben bereits in ein solches investiert. Offen bleibt, in welche „grünen“ Finanzprodukte diese 29 Prozent der Verbraucher investiert sind. Die vier hypothetischen Produktkategorien der Fragestellung gibt es noch nicht, also können es eigentlich nur Artikel 8/9-Produkte sein. Details werden jedoch nicht genannt.
Wunsch und Wirklichkeit
„Glaubwürdig ist für 80 Prozent der interessierten Befragten ein nachhaltiges Finanzprodukt, das ausschließlich in ökologisch oder sozial orientierte Aktivitäten investiert – etwa in einen Windpark oder Krankenhäuser“, schreibt die BaFin. Der Mindestanteil an nachhaltigen – gemeint sind wohl Taxonomie-konforme – Investitionen im Produkt sollte mindestens 57 Prozent betragen.
Hier ist wohl der ideologische Wunsch Vater des Gedankens. Denn ob das auf Basis der aktuellen Bestimmungen und Datenverfügbarkeit überhaupt regulatorisch möglich und/oder für Anleger sinnvoll wäre, ist mehr als fraglich.
62 Prozent für staatliche Kontrolle
62 Prozent der Befragten geben an, dass eine staatliche Behörde die Einhaltung der Vorschriften für nachhaltige Finanzprodukte regelmäßig und nicht nur stichprobenartig prüfen soll. Nur 28 Prozent sehen die Kontrolle bei den Produktanbietern selbst. Die BaFin kommt zum Schluss, dass nachhaltige Finanzprodukte (in Deutschland) weiterhin relevant sind. Ob der Zuspruch in der Anlage-Realität tatsächlich so groß ist, wie die Umfrageergebnisse suggerieren, können nur Finanzberater und Produktanbieter beantworten.





