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Neuer Schutz gegen die „Besitzstörungs-Falle“

ARAG

Abzocke bei Parkvergehen auf Privatgrundstücken ist in Österreich ein Massenphänomen. Die ARAG reagiert darauf im Jahr 2026 mit einer Marktneuheit: dem ersten KFZ-Besitzstörungs-Rechtsschutz zur Abwehr überhöhter Forderungen.

Einmal kurz auf einem Privatweg gewendet, und schon droht eine teure Klage samt saftiger Zahlungsaufforderung. Um Autofahrer vor unverhältnismäßigen Kosten zu schützen, integriert die ARAG in ihrem neuen Tarif (01/2026) eine am Markt bislang einzigartige Deckung. Der neue Baustein greift bei Besitzstörungen durch privat genutzte Fahrzeuge und sichert die rechtliche Abwehr überzogener Geldforderungen ab.

Strategische Antwort auf ein Alltagsproblem

Entwickelt wurde das Produkt unter der Leitung von Markus Kraus, LL.B. (WU), der seit Januar 2026 die Produktabteilung der ARAG führt. „Die Herausforderung war die hohe Frequenz dieser Fälle“, so Kraus. Dank der Kapazitäten mit den hauseigenen Juristen könne die ARAG jedoch eine große Anzahl an Verfahren effizient begleiten – ein entscheidender Kalkulationsvorteil, der diesen spezialisierten Schutz erst möglich macht.

Hilfe per Klick: Der Besitzstörungsrechner

In Ergänzung zur Versicherung wird auch ein neues digitales Service-Tool angeboten. Mit dem Besitzstörungsrechner können Betroffene online prüfen, ob die verlangte Summe angemessen ist. Bei überhöhten Forderungen nehmen sich die ARAG-Experten direkt der Abwehr an, zudem stehen Musterunterlassungserklärungen auf der Website zum kostenlosen Download bereit.

Fokus auf Prävention und Rechtsfrieden

Die Neuerung ist Teil einer langfristigen Strategie: Die ARAG setzt verstärkt auf Nachhaltigkeit durch Streitvermeidung. So wird auch die 2025 eingeführte „Mediation unter Lebenden“ zur Vorbeugung von Erbstreitigkeiten fortgeführt. Ziel ist es, Konflikte bereits im Keim zu ersticken und den Rechtsfrieden ohne langwierige Gerichtsprozesse zu sichern.

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