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Betriebliche Altersvorsorge: Erster Schritt gesetzt

Doris Wrumen

Der Ministerrat hat am 22. April den gemeinsamen Bericht von Sozial- und Finanzministerium zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung ein Vorhaben um, das bereits im Ministerratsvortrag vom 17. Dezember 2025 angekündigt worden war.  Damit kommt Bewegung in ein Thema, das seit Jahren als reformbedürftig gilt. Die Richtung stimmt: Die zweite Säule soll breiter zugänglich, flexibler und effizienter werden. Aber ebenso klar ist: Mit diesem Beschluss allein wird es nicht getan sein.

Kernpunkt ist die Öffnung der Übertragung von Abfertigungsanwartschaften in Pensionskassen. Bisher war das nur möglich, wenn bereits Ansprüche in einer Pensionskasse bestanden. Künftig soll dieser Weg allen Arbeitnehmern offenstehen. Geplant ist ein neuer gesetzlicher Rahmen für die Übertragung von Abfertigungsanwartschaften in Pensionskassen – der Generalpensionskassenvertrag. Zusätzlich soll auch die Übertragung in eine Lebensversicherung ermöglicht werden.

Auch bei der Abfertigung NEU wird nachgeschärft. Sie bleibt mit Kapitalgarantie bestehen, gleichzeitig soll aber eine zusätzliche Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft ohne Kapitalgarantie geschaffen werden. Wer sich aktiv dafür entscheidet, soll seine Anwartschaften längerfristig und mit entsprechend höheren Ertragschancen veranlagen können. Dazu kommen eine automatische Zusammenführung inaktiver Konten, niedrigere Verwaltungskosten der Vorsorgekassen sowie steuerliche Erleichterungen bei Eigenbeiträgen in der Pensionskasse. Aus der Branche kommt Zustimmung, aber keine Freudesmeldungen. Der Fachverband der Pensions- und Vorsorgekassen sieht einen wichtigen Impuls für die zweite Säule. Der Versicherungsverband begrüßt, dass die Übertragung von Abfertigungsgeldern auch für Lebensversicherungen geöffnet werden soll, und verweist auf mehr Wettbewerb und Wahlfreiheit. Gleichzeitig macht der VVO klar, dass aus seiner Sicht zentrale Reformpunkte weiter offen sind: eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Betriebliche Kollektivversicherung und die längst fällige Valorisierung der Zukunftssicherung, deren Freibetrag von 300 Euro seit 1975 nicht erhöht wurde. Der Beschluss ist damit ein Schritt nach vorn – aber eben noch nicht der große Wurf

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