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Allgemeine Bestimmungen und Leistungsgegenstand
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für einen Werbeauftrag. Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels im Internet zum Zwecke der Verbreitung.
1.2. Die jeweiligen „Online-Mediadaten“ sind wesentlicher Vertragsbestandteil.
1.3. Es gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die jeweiligen „Online-Mediadaten“. Anderslautende Bedingungen gelten nur, wenn sie vom Verlag schriftlich anerkannt sind.
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Vertragsabschluss
2.1. Der Vertrag kommt durch Zusendung des Buchungsformulars (Auftrag) per E-Mail sowie durch E-Mail oder schriftlich erfolgende Bestätigung des Auftrags durch risControl zustande. Mündliche Bestätigungen sind rechtlich nicht verbindlich.
2.2. Werbung von mehr als einem Werbetreibenden innerhalb eines Werbeauftritts bedarf einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail getroffenen Vereinbarung mit risControl.
2.3. Abwicklungsfrist ist im Rahmen eines Werbeauftrags das Recht zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb des Kalenderjahres des Vertragsabschlusses abzuwickeln, sofern die Parteien vertraglich nichts anderes geregelt haben.
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Platzierung / Erscheinungsweise / Infopflichten
3.1. Mögliche Internetseiten für den Werbeauftrag sind: online.riscontrol.at
3.2. Mögliche Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind: Hero Banner, Billboard Banner, Content Banner. Weitere Werbemittel sind nach Rücksprache und Prüfung durch risControl möglich.
3.3. Format, Erscheinungsdauer, -weise sowie Preise sind den jeweiligen „Online- Mediadaten“ zu entnehmen.
3.4. Die Buchungsdauer beträgt mindestens 1 Kalendermonat. Die Erstplatzierung eines Werbemittels erfolgt immer am Monatsersten zwischen 8.30 Uhr und 18 Uhr. Ausgenommen sind die gesetzlichen Feiertage.
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Datenlieferung
4.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Werbemittel entsprechend den Vorgaben der „Online-Mediadaten“ mindestens 3 Werktage vor Schaltungsbeginn anzuliefern (Datenanlieferung für Herobanner mindestens 7 Werktage). Die Kosten für eine eventuell nachträgliche Bearbeitung oder Änderung der Werbemittel trägt der Auftraggeber. Sofern der Auftrag wegen nicht ordnungsgemäßer Anlieferung der Werbemittel nicht durchgeführt werden kann und es zwischen den Parteien zu keiner Einigung bzgl. eines Ersatz-Erscheinungstermins kommt und risControl trotz angemessener Bemühungen keine Ersatzbuchung eines Dritten beibringen kann, ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
4.2. risControl ist nicht verpflichtet aber berechtigt, die zur Veröffentlichung des Werbemittels benötigten Unterlagen an den Auftraggeber zurückzusenden bzw. zu archivieren.
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Ablehnungsbefugnis / Sperrung
5.1. risControl behält sich vor, Werbeaufträge und einzelne Abrufe im Rahmen eines Auftrags abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetz oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für risControl wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist (insbesondere, wenn gegen Ziele und Werte der risControl verstoßen wird). Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird, und hierdurch die Voraussetzungen aus Satz 1 erfüllt werden.
5.2. Die Ablehnung oder Sperrung wird dem Auftraggeber mitgeteilt. Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, dem Anbieter eine geänderte Version des zuschalteten Werbemittels und/oder der Ziel-URL, auf die verlinkt werden soll, unverzüglich zu übermitteln. Die insoweit entstehenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Stellt der Auftraggeber die geänderte Version nicht zur Verfügung, behält risControl den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch dann, wenn die Schaltung des Werbemittels nicht erfolgt.
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Rechte
6.1. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Werbemittel erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des Werbemittels. risControl ist nicht verpflichtet, Werbemittel daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden oder ob sie gegen geltendes Recht verstoßen. Der Auftraggeber stellt risControl von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird risControl von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber wird risControl nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten unterstützen.
6.2. Der Auftraggeber überträgt risControl sämtliche zur Nutzung der Werbemittel im Internet erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen. Des Weiteren berechtigen die vorgenannten Rechte zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
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Gewährleistung / Leistungsstörung
7.1. risControl gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Werbemittel. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware und/oder Hardware (z.B. Browser) hervorgerufen wird oder bei Störung der Kommunikationsnetze, Rechnerausfall aufgrund Systemversagens, Ausfall eines Servers, der nicht länger als 24 Stunden innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vereinbarten Schaltung andauert.
7.2. Bei einem Server-Ausfall über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10% der gebuchten Zeit) entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Server-Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
7.3. Entfällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen, die risControl nicht zu vertreten hat, insbesondere höhere Gewalt / Arbeitskampf / gesetzliche Bestimmungen / Störungen im Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. Provider, Netzbetreiber oder sonstigen Leistungsanbietern) oder sonstige vergleichbare Gründe / wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch der risControl bestehen.
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Haftung
Für sämtliche Schäden, sei es aus vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung, beschränkt sich die Haftung der risControl auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren und auf die für den betreffenden Werbeauftrag zu zahlende Vergütung.
Diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet risControl nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung der risControl auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und auf die für den betreffenden Werbeauftrag zu zahlende Vergütung beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden- den, entgangener Gewinn und sonstige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet risControl nach den gesetzlichen Vorschriften.
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Zahlung / Kündigung
9.1. Dem Auftraggeber wird eine Rechnung zugesandt. Die Zahlungsbedingungen sind der Rechnung zu entnehmen.
9.2. Die Rechnungsstellung erfolgt bei einem Auftrag mit mehreren Abrufen in einer Summe, sofern nichts anderes schriftlich oder per E-Mail mit risControl vereinbart wurde.
9.3. Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Stornofrist beträgt zwei Wochen vor Buchungsbeginn, bei bereits laufender Buchung zwei Wochen zum Monatsende.
9.4. Wird ein Auftrag gekündigt, der aus mehreren Schaltungen besteht, ist ein eventuell vereinbarter Rabatt anteilig zurückzuerstatten.
9.5. Werden Rechnungen auf Weisung des Auftraggebers an Dritte gelegt, so bleibt der Auftraggeber gleichwohl Schuldner
9.6. risControl ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung und zur sofortigen Entfernung der Werbemittel insbesondere dann berechtigt, wenn der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht trotz Fälligkeit nicht nachgekommen ist sowie der Auftraggeber gegen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt. Der Vergütungsanspruch der risControl bleibt gleichwohl bestehen.
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Sondervereinbarung
Sollte der Verbraucherpreisindex des laufenden Jahres 01.01. bis 31.12. 5% überschreiten, so wird vereinbart, dass der über 5% übersteigende Betrag ab dem Zeitpunkt des Übersteigens zur Nachverrechnung kommt.
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Datenschutz
Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.
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Schlussbestimmungen
12.1. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, mit der das wirtschaftlich gewollte Ergebnis erreicht wird. Das gleiche gilt für Vertragslücken.
12.2. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen über die Aufhebung der Schriftform sind nichtig.
12.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich.
12.4. Gerichtsstand ist der Sitz von risControl.
12.5. Stand August 2022