Fachverbandsobmann der Kärntner Versicherungsmakler Franz Ahm © FG Kärnten
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Bildungs KickOff

Kärntner Versicherungsmakler

Die Fachgruppe der Kärntner Versicherungsmakler hat für alle österreichischen Versicherungsmakler am 10. und 11. Jänner zum Bildungs-KickOff geladen. Die vier Online-Vorträge verfolgten österreichweit knapp 3.000 Teilnehmer.

Das wahrscheinlich größte Makler-Bildungsformat im ersten Halbjahr konnte mit einem umfangreichen Programm punkten. Stefan Perner und Isabelle Vonkilch servierten in ihren Vorträgen ein Update über die aktuelle Rechtsprechung des versicherungsrechtlichen Fachsenats des Obersten Gerichtshofs und zu allen wichtigen Bereichen des Privatversicherungsrechts. Das Versicherungsrecht sei aufgrund seiner ständigen Weiterentwicklung durch den Gesetzgeber, durch Klauselanpassungen seitens der Versicherer und nicht zuletzt durch neue Rechtsprechung eine sehr lebendige Rechtsmaterie, die Konsumenten in elementaren Lebensbereichen, bisweilen sogar in existenziellen Krisensituationen und die in diesem Bereich beratenden Berufe im Arbeitsalltag ständig begleitet.

Reinhard Jesenitschnig widmete seinen Vortrag dem Thema „Unterstützung des Kunden nach Eintritt des Versicherungsfalles“ Im Detail sprach er darüber, wie ein Versicherungsmakler sein Haftungspotenzial gegenüber seinen Kunden minimieren kann. Außerdem zeigte er auf, welche Maßstäbe der OGH bei der Unterstützung des Kunden im Schadenfall anlegt und mit welchen „Werkzeugen“ Versicherungsmakler dabei praxisbezogen effizient und haftungsminimierend arbeiten und unterstützen können. „Der Schaden ist der Moment der Wahrheit jedes Vertrages in der Sachversicherung und bedeutet für den Versicherungsmakler Ressourcenbindung und Zeitaufwand. Kluge Maßnahmen im Vorfeld und professionelle Abwicklungsstrategien verringern den Aufwand und verstärken das Vertrauen unserer Kunden nachhaltig.“ „Der Dauerrabatt als Dauergast vor dem OGH“ war abschließend Thema von Markus Weichbold. Rechtsfragen des Dauerrabatts können mit Fug und Recht als „Evergreens“ des österreichischen Versicherungsvertragsrechts bezeichnet werden. Auch der OGH durfte in den vergangenen Jahren in regelmäßigen Abständen zur Frage der Zulässigkeit solcher Vereinbarungen Stellung beziehen, wobei er in der überwiegenden Mehrheit der Fälle die jeweilige Dauerrabattklausel als rechtswidrig verwarf. Fachgruppenobmann Franz Ahm moderierte durch die Onlineveranstaltung und freute sich über eine gelungene Veranstaltung: „Weiterbildung gehört einfach zum beruflichen Alltag der Versicherungsmakler. Und das nimmt der Großteil der Mitglieder sehr ernst, wie wir am großen Interesse beim Bildungs-KickOff sehen konnte.“

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