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Neue Unfallversicherung

VAV Versicherung

Die VAV Versicherung hat ihr Unfallversicherungsprodukt grundlegend überarbeitet. Bei Abschluss einer Unfallversicherung werden zukünftig keine Gesundheitsfragen mehr gestellt – diese kommen von nun an nur mehr bei Abschluss einer Unfallrente zum Tragen. Auch die Grundsumme der Dauerinvalidität erfährt eine deutliche Erhöhung von EUR 150.000 auf EUR 250.000. Die Neuerungen bringen darüber hinaus Vereinfachungen für Kunden und Makler. So werden Anträge durch den Einbau einer elektronischen Unterschrift kundenfreundlicher, die Erweiterung des Unfall-Rechners um den Bereich „Besondere Vereinbarungen“ unterstützt Vertriebspartner außerdem bei der effizienten Antrags-Erstellung. Mit der neuen Unfallversicherung setzt die VAV wichtige Schritte in Richtung Flexibilität. Die Deckungsvarianten EXKLUSIV und TOP EXKLUSIV können bei Bedarf individuell an Kundenbedürfnisse angepasst werden. Mögliche Erweiterungen sind die Bausteine Unfalltod, Unfallkosten, Spitalgeld, Taggeld, Knochenbruch, REHA-Pauschale, erweitertes Infektionsrisiko, Unfallrente sowie eine verbesserte Gliedertaxe. Der Baustein „dauernde Invalidität“ ist in allen Deckungsvarianten ein fixer Bestandteil. Dabei kann in den Varianten EXKLUSIV und TOP EXKLUSIV die Versicherungssumme individuell bis zu einer maximalen Höhe von EUR 250.000 festgelegt werden. „Mit unserer grundlegend überarbeiteten Unfallversicherung haben wir ein Best-Advice-Produkt geschaffen, das unseren Kundinnen und Kunden maximalen Schutz bei höchstmöglicher Flexibilität bietet. Mit dem in dieser Form ersten Unfallprodukt ohne Gesundheitsfragen am österreichischen Markt unterstreichen wir als VAV einmal mehr unser Bekenntnis zu außergewöhnlichen und innovativen Versicherungslösungen. Gleichzeitig ist dies der Start zu einer ganzen Reihe von Produktinnovationen in diesem Jahr“, so Dipl.-Oek. Sven Rabe, Vorstandsvorsitzender der VAV.

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