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Fahrassistenzsysteme

Kuratorium für Verkehrssicherheit

Ab Anfang Juli 2022 gilt eine EU-Verordnung, die aussagt dass viele Fahrassistenzsysteme in allen 2022 neu typisierten Autos und ab 2024 für alle Neuwägen verpflichtend einzubauen sei.  Notbremsassistenzsystem, Notfall-Spurhalteassistent, Intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Müdigkeitsassistent, Warnsystem bei nachlassender Konzentration, Notbremslicht, Rückfahrassistent, Ereignisbezogene Datenaufzeichnung und eine Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre. Einige Systeme können vorübergehend abgeschalten werden, sind aber nach dem Neustart des Fahrzeuges wieder aktiv. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit empfiehlt die Infoplattform www.smartrider.at dort sind Information über die neuen Systeme mit interessanten Animationen abholbar.

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