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Novelle Hypothekar- und Immobiliengesetzes

Fachverband Finanzdienstleister

Am 8. Februar wurde die Novelle des Hypothekar- und Immobiliengesetz beschlossen. Ziel der Novelle, die bereits im November 2022 in Begutachtung gegangen war, ist es, dass die Lebenserwartung der Kreditvergabe nicht mehr entgegensteht. Allerdings muss in solchen Fällen in Zukunft der Kreditbetrag durch ausreichende Sicherheiten abgedeckt sein. Mit dieser Klarstellung wird die österreichische Rechtslage auch an jene in Deutschland angeglichen, wo bereits ähnliche Vorgaben existieren. „Es freut uns, dass Senioren nun einen einfacheren Zugang zu Krediten haben werden. Damit wird es diesen in Zukunft beispielsweise leichter fallen, einen Kredit für Reparaturarbeiten am Haus oder in der Wohnung zu finanzieren“, sagt der Obmann des Fachverbands Finanzdienstleister, Hannes Dolzer. Gewerbliche Vermögensberater, die zur Kreditvermittlung berechtigt sind, können Senioren dabei unterstützen, das passende Kreditangebot für die individuellen Bedürfnisse zu finden.

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