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Teure Verkehrssünden

Am 1. Mai 2023 treten Teile der 41. Novelle des Kraftfahrgesetzes von 1967 in Kraft, was zu erhöhten Strafbeträgen führt. Zum Beispiel wird das Verwenden eines Handys am Steuer ohne Freisprecheinrichtung 100 Euro statt der bisherigen 50 Euro kosten. Abstands- oder Geschwindigkeitsmessungen können mit bis zu 140 Euro bestraft werden. Ein Verstoß gegen die Pflicht, einen Sicherheitsgurt im Auto oder einen Sturzhelm auf Motorrädern oder Mopeds zu tragen, wird als Organmandat vor Ort künftig 50 statt bisher 35 Euro kosten – eine Anzeige kann bis zu 100 Euro kosten.

Außerhalb von Österreich gibt es auch in Ungarn massive Straferhöhungen. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h in einer Tempo-50-Zone kostet mindestens etwa 160 Euro. Gegen ausländische Fahrer werden schneller Fahrverbote verhängt. Darüber hinaus können neben der Polizei auch kommunale Selbstverwaltungen oder Straßenbetreiber Verkehrskontrollen durchführen.

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