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„Happy“ Birthday: Ein Jahr Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen

von Andreas Dolezal Certified CSR Expert

Feste soll man feiern, wie sie fallen. Die am 2. August 2022 eingeführte Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden beging zwar vor Kurzem ihren ersten Geburtstag, ist jedoch wahrlich kein Anlass zum Feiern. Die Praxis zeigt eher, wie nachhaltig orientierte Anleger vergrault werden.

Finanzberater schleppen seit Anfang August 2022 zusätzliche zehn bis 15 Seiten Papier zu ihren Kunden. Denn die EU möchte, dass Anlagegelder verstärkt in nachhaltige Finanzprodukte, wie zum Beispiel Investmentfonds, ETFs und Versicherungsanlageprodukte, umgelenkt werden. Im Brüsseler Elfenbeinturm haben sich die EU-Bürokraten dazu ein Verfahren ausgedacht, dass in der Praxis eine veritable Totgeburt ist.

Unter Nachhaltigkeit versteht so gut wie jeder Mensch etwas anderes. Ich habe dieses Faktum einmal, etwas überspitzt, mit Fußball verglichen. Verliert die österreichische Nationalmannschaft ein Länderspiel, haben wir plötzlich 9 Millionen Nationaltrainer im Land. Ähnlich ist es bei der Nachhaltigkeit. Jede und jeder sieht sie anders, legt andere Maßstäbe und Kriterien an. Standort bestimmt Standpunkt, sagen wir Nachhaltigkeitsmanager. So bevölkern Österreich 9 Millionen ESG-Experten. Die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen ist der misslungene Versuch, höchst individuelle und persönliche Sichtweisen breiter Bevölkerungsschichten in ein normiertes Korsett zu pressen. Der europäische Gesetzgeber drängt den Anlegern seine politische Sichtweise von Nachhaltigkeit auf, mit der aber viele Anleger nicht konform gehen.

Und selbst wenn Investoren mit (unvollständiger) Taxonomie, (lückenhaften) EU-Bewertungskriterien und (absurd ausufernden) negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren konform gehen und sich durch seitenlange Fragebögen mühen, scheitert das nachhaltige Investment oft an der eingeschränkten Produktlandschaft. Das auf den Idealen der EU basierende Abfrageergebnis kann im Zuge der Eignungsbeurteilung nicht mit verfügbaren Produktinformationen abgeglichen werden.

Auch Aufsichtsbehörden haben bereits zugegeben, dass die Einholung der Nachhaltigkeitspräferenzen kundenseitig sehr komplex und umfangreich ist. Die Abfrage basiert auf Rechtstexten aus EU-Verordnungen, daher verstehen viele Kunden die Thematik nicht. Dazu gesellen sich produktseitig die schlechte Datenverfügbarkeit sowie die Tatsache, dass Artikel 8-Finanzprodukte oft keine „echten“ nachhaltigen Investments sind.

Als Konsequenz stufen sich die allermeisten Anleger als „nachhaltigkeitsneutral“ ein. Deshalb wird trotzdem viel und zunehmend im Hinblick auf ESG-Ziele investiert – allerdings abseits der unvollständigen EU-Kriterien und sinnbefreiten Abfrage. Stellt sich nach einem guten Jahr Praxis die Frage, wozu dann überhaupt der ganze bürokratische Aufwand?

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