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Neue europäische Behörde

Europäisches Parlament

Der Rat und das Europäische Parlament haben eine vorläufige Vereinbarung zur Gründung einer neuen europäischen Behörde getroffen, die sich der Bekämpfung von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus widmet. Die Anti-Money Laundering Authority (AMLA) bildet das Herzstück des EU-Anti-Geldwäsche-Pakets, das darauf abzielt, sowohl die Bürger der EU als auch das EU-Finanzsystem vor den Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schützen.

Eine der Hauptaufgaben von AMLA wird darin bestehen, direkte und indirekte Aufsichtsbefugnisse über finanzielle Einrichtungen, die als hochriskant eingestuft werden, auszuüben. Interessanterweise lässt die Vereinbarung die Entscheidung über den Sitz der Agentur offen, was weiterhin separat verhandelt wird. Die neue Behörde wird durch die Schaffung eines integrierten Mechanismus mit den nationalen Aufsichtsbehörden sicherstellen, dass die betroffenen Einrichtungen den AML/CFT-bezogenen Verpflichtungen im Finanzsektor nachkommen. AMLA wird zudem eine unterstützende Rolle im nichtfinanziellen Sektor übernehmen und die Koordination der Finanzinformationseinheiten in den Mitgliedstaaten leiten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Abkommens ist die Einführung verstärkter Befugnisse für AMLA zur direkten Überwachung bestimmter Arten von Kredit- und Finanzinstitutionen, einschließlich Anbieter von Krypto-Asset-Diensten, sofern diese als hochriskant eingestuft werden oder grenzüberschreitend tätig sind. Die Behörde wird eine zentrale Datenbank mit relevanten Informationen für das AML/CFT-Aufsichtssystem einrichten und aktuell halten. Zudem wird sichergestellt, dass ausgewählte verpflichtete Einrichtungen interne Richtlinien und Verfahren zur Umsetzung gezielter finanzieller Sanktionen, Vermögenssperren und Beschlagnahmungen vorweisen.

In Bezug auf die Governance wird AMLA einen Generalrat haben, der aus Vertretern der Aufsichtsbehörden und Finanzinformationseinheiten aller Mitgliedstaaten besteht, sowie einen Exekutivrat, bestehend aus dem Vorsitzenden der Behörde und fünf unabhängigen Vollzeitmitgliedern.

Abschließend ist zu erwähnen, dass die vorläufige Vereinbarung einen verstärkten Mechanismus zum Schutz von Whistleblowern einführt. Der Rat und das Europäische Parlament verhandeln derzeit noch über die Grundsätze des Auswahlverfahrens für den Standort der neuen Behörde. Sobald das Auswahlverfahren abgeschlossen ist, wird der Standort in die Verordnung aufgenommen.

Diese Entwicklungen sind von großer Bedeutung für die Finanzwelt und markieren einen entscheidenden Schritt zur Stärkung der EU-Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

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