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Verzicht auf vollständige Verweisung

HDI Leben

Die HDI Lebensversicherung AG verzichtet mit 01. Jänner 2024 beim BU-Schutz EGO Top als erster Versicherer in Österreich vollständig auf Verweisung. Seit vielen Jahren wird bereits auf die vollständige abstrakte Verweisung verzichtet, nun wird auch die konkrete Verweisung in der Erstprüfung ein und auch in der Nachprüfung. Michael Miskarik, Nieder­lassungsleiter von HDI LEBEN in Österreich, sieht in der Neuregelung gleich mehrere Vorteile: „Mit dem vollständigen Verzicht auf Verweisungen in der Erst- sowie in der Nachprüfung erreichen wir ein neues Qualitätslevel im Berufsunfähigkeits­schutz. Zuallererst wird dadurch die Leistungsprüfung erheblich ein­facher. Solange eine mindestens 50-prozentige Berufs­unfähig­keit für den zuletzt ausgeübten Beruf besteht, wird eine BU-Rente gezahlt – unabhängig davon, ob ein anderer Beruf auf­ge­nommen wurde. So entfallen bei Betroffenen belastende Fragestellungen wie ‚Muss ich einen anderen Beruf annehmen?‘, ‚Wird mir die BU-Rente gestrichen oder gekürzt, wenn ich in einem anderen Beruf arbeite?‘. Das gibt in dieser schwierigen Situation eine wertvolle Sicherheit.“

Gleichzeitig geht HDI LEBEN damit einen weiteren Schritt in Richtung Transparenz und Einfachheit. Michael Miskarik hebt noch einen weiteren positiven Aspekt hervor: „Obwohl wir unser Bedingungswerk durch die Neuregelung in wichtigen Punkten verbessern, bleiben Prämien und Gesundheitskrisen davon unberührt.“

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