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Fix: 10.000 Euro Bargeld-Obergrenze kommt!

von Andreas Dolezal Certified CSR Expert

Am 30. Mai 2024, hat der Europäische Rat das kommende Paket neuer Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angenommen. Damit ist unter anderem fix, dass die 10.000 Euro Bargeld-Obergrenz im Geschäftsverkehr kommt.

Die kommenden Vorschriften weiten die Pflicht zum Bekämpfen der Geldwäsche auf neue Verpflichtete aus, wie den größten Teil der Krypto-Branche, Händler von Luxusgütern sowie Fußballvereine und -agenten. Die Verordnung sieht außerdem strengere Sorgfaltspflichten vor, regelt das wirtschaftliche Eigentum und legt unter anderem die viel diskutierte Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen fest.

Die Hoffnung stirbt zuletzt

„Die neuen und strengeren Vorschriften werden unsere Systeme zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung stärken.“, meint Vincent Van Peteghem, belgischer Minister für Finanzen. In Kenntnis der kommenden Bestimmungen teile ich diese Hoffnung nur zum Teil. Sie werden auch viele Probleme für die Praxis mit sich bringen, etwa das drohende „Stammkunden-Verbot“.

Mit der Annahme der 6. Geldwäsche-Richtlinie wurde auch die gesetzliche Basis für die neue Anti-Geldwäsche-Behörde AMLA geschaffen. Ob ein paar hundert Beamte mehr tatsächlich sicherstellen, dass Betrüger, das organisierte Verbrechen und Terroristen keinen Raum mehr für die Legitimierung ihrer Erlöse durch das Finanzsystem haben, bezweifle ich. Üblicherweise sind Geldwäscher schneller als Bürokraten und kreativ im Umgehen von Vorschriften.

Zukünftig Verordnung statt Richtlinie

Mit dem neuen Paket werden alle für den Privatsektor geltenden Vorschriften in eine neue, direkt anwendbare Verordnung überführt. Mit der Verordnung werden die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche zum ersten Mal in der gesamten EU umfassend harmonisiert und Schlupflöcher für Betrüger geschlossen, schreibt die EU in einer Pressemeldung. Auch das stimmt nur zum Teil. Es gibt eine Reihe von Öffnungsklauseln in der Verordnung, die weiterhin zu nationalen Unterschieden führen werden.

Zusätzlich zu den Aufsichtsbefugnissen und um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, wird die Behörde in Fällen von schwerwiegenden, systematischen oder wiederholten Verstößen gegen die direkt anwendbaren Vorschriften Geldsanktionen gegen die ausgewählten verpflichteten Unternehmen verhängen können.

36 Monate bis zur Anwendung

Die Verordnungs- und Richtlinien Texte werden nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht, treten dann üblicherweise 20 Tage später in Kraft und sind 36 Monate danach anzuwenden. Auf Verpflichtete kommt jedenfalls viel Vorbereitungsarbeit zu.

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