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Umstrittenes EU-Lieferkettengesetz veröffentlicht

von Andreas Dolezal

Jahrelang wurde um das EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive CSDDD) gestritten und gerungen. Das Prestige-Projekt der EU stand und steht massiv in der Kritik. Der Wirtschaft gehen die enthaltenen Sorgfaltspflichten viel zu weit, sie fürchtet das nächste Bürokratie-Monster. Umweltschützern und Menschenrechts-NGOs ist die CSDDD zu zahnlos.

Um doch noch eine inhaltliche Einigung zu erzielen, wurden die Schwellenwerte für Unternehmen, die der CSDDD direkt unterliegen, unter belgischer Ratspräsidentschaft massiv angehoben. Am 5. Juli wurde die CSDDD als Richtlinie (EU) 2024/1760 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie tritt damit am 26. Juli 2024 in Kraft und sieht vor, dass sie im ersten Schritt von Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 5.000 Beschäftigen und mehr als € 1,5 Mrd. Jahresumsatz ab dem Geschäftsjahr 2028 angewendet wird.

Diese etwa dreieinhalb Jahre Übergangsfrist für große Unternehmen (viereinhalb Jahre für mittelgroße und Unternehmen aus Drittländern) dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die CSDDD enorme organisatorische und administrative Vorbereitungsarbeiten bedingt. Es wird wohl auch die eine oder andere geschäftspolitische Entscheidung geben, wie sich beispielsweise von Lieferanten zu trennen, weil nicht gewährleistet werden kann, dass diese sämtliche Menschrechte und Umweltauflagen erfüllen.

Mit der Veröffentlichung der CSDDD tickt auch die Uhr für alle (weltweiten) Zulieferer großer Unternehmen. Denn diese können ihre Sorgfaltspflichten in den Lieferketten nur erfüllen, wenn sie ihre kleinen Lieferanten einbeziehen. Der Kreis jener Unternehmen, die indirekt vom EU-Lieferkettengesetz betroffen sind, ist um ein Vielfaches größer als jener der „nur“ etwa 50.000 europäischen Unternehmen, die direkt adressiert sind.

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