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„Greenwashing“

FMA

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) betont die Bedeutung von Transparenz im Finanzsektor, insbesondere um Greenwashing zu verhindern. Dies tritt auf, wenn Finanzprodukte wie Investmentfonds ökologische und soziale Ziele (ESG) bewerben, die in der Realität nicht erfüllt werden. Anleger sollen darauf vertrauen können, dass ein Fonds wirklich nachhaltig ist, wenn dies im Namen versprochen wird. Daher ist die Bekämpfung von Greenwashing für die FMA von großer Bedeutung.

Ab dem 21. November 2024 gelten neue europäische Leitlinien der Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA, die festlegen, dass Fonds mindestens 80 Prozent ihrer Investitionen auf das beworbene ESG-Ziel ausrichten müssen, wenn sie Begriffe wie „grün“, „nachhaltig“ oder „ESG“ im Fondsnamen verwenden. Diese Leitlinien sollen Anleger vor übertriebenen Nachhaltigkeitsaussagen schützen und Fondsmanagern klare Kriterien an die Hand geben. Zudem werden Investitionen in bestimmte Sektoren wie Kohle, Erdöl, Gas und Waffen ausgeschlossen, wenn ESG-Begriffe im Fondsnamen verwendet werden.

In Österreich sind über 200 Fonds mit einem Volumen von mehr als 40 Milliarden Euro von diesen Regelungen betroffen. Fast alle österreichischen Kapitalanlagegesellschaften bieten Nachhaltigkeitsfonds an, die explizit ESG-Begriffe verwenden. Diese neuen Leitlinien betreffen auch andere Bereiche des Finanzmarktes, wie den Wertpapiervertrieb, fondsgebundene Lebensversicherungen und nachhaltige Investitionen von Pensionskassen.

 

Vizepräsident

Diversity Allianz Austria