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Pensionssystem gesichert ?

Die Alterssicherungskommission hat ihr Gutachten über die weiteren Entwicklungen der Pensionsausgaben vorgelegt. Das Resümee von Christine Mayrhuber, Vorsitzende der Alterssicherungskommission und Sozialminister Rauch könnte man so interpretieren: „Alles sicher“, man sollte in die betriebliche Gesundheitsförderung investieren um vorzeitige Pensionierungen zu vermeiden. Und die Reduktion der Arbeitslosigkeit älterer Arbeitnehmer und damit auch eine stärkere Anpassung des faktischen Pensionsantrittsalters stärker an das gesetzliche Alter anzupassen. Bis Mitte 2025 wird die Kommission weitere Empfehlungen vorlegen, um die Nachhaltigkeit des Pensionssystems langfristig zu sichern. Vielleicht beinhaltet die neue Empfehlung auch die Miteinbeziehung der 2. und 3. Säule des Pensionssystem. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Zahlen

Laut den Experten wird bis 2070 ein moderater Anstieg der Bundesmittel für Pensionen erwartet, der insgesamt 1,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) ausmacht. Dabei steigen die Ausgaben für die gesetzliche Pensionsversicherung von derzeit 2,7 auf 6,2 Prozent des BIP, während die Beamtenpensionen von 3 auf 0,6 Prozent sinken. Die langfristige Finanzierung des Systems gilt dennoch als gesichert.

Für die kommenden fünf Jahre prognostiziert das Mittelfristgutachten der Kommission eine Erhöhung der Bundeszuschüsse um 0,2 Prozent des BIP. Dies entspricht Mehrausgaben von rund 5 Milliarden Euro für die gesetzliche Pensionsversicherung und 1,8 Milliarden Euro für Beamtenpensionen. Wesentliche Treiber dieser Entwicklung sind die hohe Inflation, die in den vergangenen Jahren zu starken Pensionserhöhungen führte, schwache Wirtschaftsprognosen sowie eine zunehmende Zahl an neuen Pensionseintritten. Hinzu kommen höhere Einkommen und eine steigende Erwerbstätigkeit, insbesondere bei Frauen, die die durchschnittlichen Pensionen ebenfalls nach oben ziehen. Ab 2025 wird allerdings mit einer Beruhigung der Dynamik gerechnet, da die Inflation nachlassen dürfte.

Bis 2029 steigen die Ausgaben für die gesetzliche Pensionsversicherung laut Gutachten von 17,1 auf 22,1 Milliarden Euro, was einer Erhöhung von 3,5 auf 3,8 Prozent des BIP entspricht. Ähnlich verläuft die Entwicklung bei den Beamtenpensionen, deren Kosten um 1,8 Milliarden Euro auf 17,6 Milliarden Euro zunehmen. Im Verhältnis zum BIP sinken diese Ausgaben jedoch leicht von 3,2 auf 3 Prozent.

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